Sprengstoff / Pyrotechnik / Feuerwerk
Hier werden Ihre Fragen rund um Sprengstoff- und Pyrotechnik beantwortet. Unsere Fachpersonen können Sie dank langjähriger Erfahrung bei allen Anliegen ideal beraten und sind die erste Anlaufstelle für Gemeinden sowie für Privatpersonen.

Sprengstoff
Im Kanton Zug ist die Zuger Polizei für den Vollzug der eidgenössischen Sprengstoffgesetzgebung und der entsprechenden kantonalen Vollziehungsverordnung zuständig. Zum Beantragen von Bewilligungen oder Erwerbsscheinen für Sprengmittel (z.B. Schiesspulver), wenden Sie sich bitte an die Zuger Polizei. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie beim Bundesamt für Polizei.
Umgang mit Feuerwerk
Gesuch um Ausstellung einer Zuverlässigkeitsbescheinigung
Benötigen Sie eine Zuverlässigkeitsbescheinigung? Diese wird für verschiedene Bewilligungen und Tätigkeiten verlangt, bei denen die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen werden muss. Im nachfolgenden Merkblatt erfahren Sie, wer eine Zuverlässigkeitsbescheinigung beantragen kann, welche Unterlagen erforderlich sind und wie das Antragsverfahren abläuft.
Bitte Seite 7 im untenstehenden Dokument "Merkblatt Zuverlässigkeitsbescheinigung" ausfüllen und das Gesuch mit Strafregisterauszug, Pass oder ID bzw. Aufenthaltstitel einreichen an Zuger Polizei, Fachstelle Waffen/Sprengstoffe, Postfach 1360, 6301 Zug, oder per E-Mail an waffen.polizei@zg.ch.
Formulare Sprengstoffwesen
Kantonale Meldestelle
Bitte richten Sie Ihre Gesuche, die für die kantonale Meldestelle bestimmt sind, an die
Zuger Polizei
Waffen / Sprengstoffe
Postfach
6301 Zug
Fragen und Mitteilungen, die für die kantonale Meldestelle bestimmt sind, an die E-Mail-Adresse waffen.polizei@zg.ch.
Pyrotechnik
Soweit das Sprengstoffgesetz anwendbar ist, besorgt die kantonale Gebäudeversicherung den Vollzug der Bestimmungen über pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken und überwacht deren Verkehr.
Für Bewilligungen oder Erwerbsscheine für pyrotechnische Gegenstände (z.B. Feuerwerk) wenden Sie sich bitte an die kantonale Gebäudeversicherung.
Gebäudeversicherung Zug
Poststrasse 10
6300 Zug
Tel: 041 / 726 90 90
Fax: 041 / 726 90 99
info@gvzg.zg.ch
www.zug.ch/gvzg
Häufig gestellte Fragen
Kontakt
Fachstelle Waffen
6300 Zug
geschlossen
In der Regel erreichbar:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr.


