Sprengstoff / Pyrotechnik / Feuerwerk

Hier werden Ihre Fragen rund um Sprengstoff- und Pyrotechnik beantwortet. Unsere Fachpersonen können Sie dank langjähriger Erfahrung bei allen Anliegen ideal beraten und sind die erste Anlaufstelle für Gemeinden sowie für Privatpersonen.

Pyrotechnik und Feuerwerk

Sprengstoff

Im Kanton Zug ist die Zuger Polizei für den Vollzug der eidgenössischen Sprengstoffgesetzgebung und der entsprechenden kantonalen Vollziehungsverordnung zuständig. Zum Beantragen von Bewilligungen oder Erwerbsscheinen für Sprengmittel (z.B. Schiesspulver), wenden Sie sich bitte an die Zuger Polizei. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie beim Bundesamt für Polizei.

Umgang mit Feuerwerk

Gesuch um Ausstellung einer Zuverlässigkeitsbescheinigung

Benötigen Sie eine Zuverlässigkeitsbescheinigung? Diese wird für verschiedene Bewilligungen und Tätigkeiten verlangt, bei denen die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen werden muss. Im nachfolgenden Merkblatt erfahren Sie, wer eine Zuverlässigkeitsbescheinigung beantragen kann, welche Unterlagen erforderlich sind und wie das Antragsverfahren abläuft.

 

Bitte Seite 7 im untenstehenden Dokument "Merkblatt Zuverlässigkeitsbescheinigung" ausfüllen und das Gesuch mit Strafregisterauszug, Pass oder ID bzw. Aufenthaltstitel einreichen an Zuger Polizei, Fachstelle Waffen/Sprengstoffe, Postfach 1360, 6301 Zug, oder per E-Mail an waffen.polizei@zg.ch.

Kantonale Meldestelle

Bitte richten Sie Ihre Gesuche, die für die kantonale Meldestelle bestimmt sind, an die
 
Zuger Polizei
Waffen / Sprengstoffe
Postfach
6301 Zug

 

Fragen und Mitteilungen, die für die kantonale Meldestelle bestimmt sind, an die E-​Mail-Adresse waffen.polizei@zg.ch.

Pyrotechnik

Soweit das Sprengstoffgesetz anwendbar ist, besorgt die kantonale Gebäudeversicherung den Vollzug der Bestimmungen über pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken und überwacht deren Verkehr.

 

Für Bewilligungen oder Erwerbsscheine für pyrotechnische Gegenstände (z.B. Feuerwerk) wenden Sie sich bitte an die kantonale Gebäudeversicherung.

 

Gebäudeversicherung Zug
Poststrasse 10
6300 Zug
Tel: 041 / 726 90 90
Fax: 041 / 726 90 99
info@gvzg.zg.ch
www.zug.ch/gvzg

Häufig gestellte Fragen

Kontakt

Fachstelle Waffen

Kontaktformular
An der Aa 4
6300 Zug
Montag bis Sonntag
geschlossen

In der Regel erreichbar:

Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr. 

Dossiers

Schusswaffe
Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Waffen, Waffenerwerbsbewilligung, Neuerungen im Waffenrecht oder Informationen rund um die Waffengesetzgebung.
Messer
Hier finden Sie Informationen zum Thema Messer, deren Bewilligungspflicht und den Rechtsgrundlagen.
Laserpointer
Laserpointer, deren Strahlung eine gewisse Stärke überschreitet, können schwere Augenschäden verursachen. Um diese Gefahren zu verhindern, hat der Bundesrat gefährliche Laserpointer in der Schweiz verboten. Wir klären Sie über die gesetzlichen Grundlagen und die Handhabung auf.