Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Waffen, Waffenerwerbsbewilligung, Neuerungen im Waffenrecht oder Informationen rund um die Waffengesetzgebung.

Schusswaffe

Ein- und Ausfuhr von Waffen in einen Schengen-Staat 

 

Die Einfuhr von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen ins schweizerische Staatsgebiet bedarf einer Bewilligung. Erteilt wird diese durch die Zentralstelle Waffen.

 

Auch die vorübergehende Einfuhr von Feuerwaffen im Reiseverkehr bedarf einer Bewilligung. Stammt die Feuerwaffe aus einem Schengen-​Staat, wird die Bewilligung nur erteilt, wenn die entsprechende Waffe im Europäischen Feuerwaffenpass aufgeführt ist.

 

Keine Bewilligung benötigen Jäger und Sportschützen, wenn sie mittels einer mitzuführenden Einladung glaubhaft machen können, dass sie an einer Jagd- oder Sportveranstaltung teilnehmen werden.

 

Auch für die Ausfuhr von Waffen in andere Staaten sind, je nach Zielland, verschiedene Punkte zu beachten und ein entsprechendes Gesuch auszufüllen.

 

Rechtliche Grundlagen:

Gesuch für einen Europäischen Feuerwaffenpass

Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für den Import von Waffen, Waffen-Munitonsbestandteilen und Munition

Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur nichtgewerbsmässigen Einfuhr von Waffen

Übertragung einer Waffe

Der Begriff des Erwerbes im Sinne des Gesetzes umfasst alle Formen oder Besitzesübertragung wie z.B. Kauf, Tausch, Schenkung, Miete oder Gebrauchsleihe von Waffen und / oder wesentlichen Waffenbestandteilen. Jede Vertragspartei hat den schriftlichen Vertrag mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

 

Rechtliche Grundlagen:

Waffengesetz, Art. 11

Schriftlicher Vertrag für die Übertragung einer Waffe

Waffenerwerb

Neben dem Kauf gilt auch der Tausch, die Schenkung, die Erbschaft, die Miete und die Gebrauchsleihe als Erwerb im Sinne des Waffengesetzes. Je nachdem, um welche Art von Waffe es geht, müssen beim Erwerb unterschiedliche Verfahren eingehalten werden. Das Gesetz verlangt für den Erwerb einen schriftlichen Vertrag (meldepflichtige Waffen), einen Erwerbsschein (bewilligungspflichtige Waffen) oder eine Ausnahmebewilligung (verbotene Waffen).

 

Wir bitten Sie, sämtliche Gesuche für Waffen über den Schweizer Online-​Polizeiposten (suisse-​epolice.ch) einzureichen.

 

Die Bearbeitung der Waffengesuche dauert im Moment ca. 1½ - 2 Monate. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

 

Rechtliche Grundlagen:

Einverständniserklärung zur Auskunftserteilung

Gesuch für einen Waffenerwerbsschein

Gesuch um Erteilung einer kantonalen Ausnahmebewilligung – klein (Sammler)

Waffenhandel

Wer gewerbsmässig Waffen, wesentliche oder besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition oder Munitionsbestandteile herstellt oder damit Handel treibt, benötigt eine Waffenhandelsbewilligung. Diese ist bei der zuständigen kantonalen Behörde zu beantragen. Der Antragsteller muss sich in einer Prüfung über ausreichende Kenntnisse der Waffen-​ und Munitionsarten sowie der gesetzlichen Bestimmungen ausweisen und über besondere Geschäftsräume verfügen, in denen die Waffen sicher aufbewahrt werden können.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Weiterführende Informationen:

Gesuch um Erteilung einer Waffenhandelsbewilligung

Waffentragen

Wer eine Waffe an öffentlich zugänglichen Orten tragen will, muss bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Waffentragbewilligung einholen. Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Waffentragscheins sind prinzipiell die gleichen wie für den Waffenerwerbsschein. Zusätzlich muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass er eine Waffe benötigt, um sich selbst, andere Personen oder Sachen vor einer tatsächlich drohenden Gefahr zu schützen. Ausserdem muss er eine Prüfung über die Kenntnis des Umgangs mit Waffen und die rechtlichen Voraussetzungen des Waffengebrauchs ablegen.

 

Der Waffentragschein berechtigt zum Tragen einer Waffe in der ganzen Schweiz. Er muss mitgeführt und auf Verlangen der Polizei gezeigt werden.

 

 

Rechtliche Grundlage:

 

Weiterführende Informationen:

Fragebogen für Sicherheitsfirmen mit Angestellten, die eine Waffentragbewilligung beantragen

Gesuch um Erteilung einer Waffentragbewilligung

Kontakt

Fachstelle Waffen

Kontaktformular
Anschrift
Fachstelle Waffen
An der Aa 4
6300 Zug
Telefonnummer
+41 41 595 41 41