Waffen und Sprengstoffe

Der Fachbereich Waffen und Sprengstoffe der Zuger Polizei vollzieht die einschlägigen bundesrechtlichen und kantonalen Bestimmungen. Er prüft und entscheidet als Bewilligungsbehörde über Gesuche, führt Kontrollen durch, beantwortet Fachfragen und verzeigt festgestellte Widerhandlungen.

Fachstelle Waffen und Sprengstoffe

Ansprechpartner

Bitte richten Sie Ihre Gesuche, die für die kantonale Meldestelle bestimmt sind, an die Zuger Polizei, Fachstelle Waffen, An der Aa 4, 6300 Zug oder nutzen Sie Suisse ePolice.

 

Fragen und Mitteilungen, die für die kantonale Meldestelle bestimmt sind, bitte an die E-​Mail-Adresse waffen.polizei@zg.ch senden.

Kontakt

Fachstelle Waffen

Kontaktformular
An der Aa 4
6300 Zug
Montag bis Sonntag
geschlossen

In der Regel erreichbar:

Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr. 

Dossiers

Schusswaffe
Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Waffen, Waffenerwerbsbewilligung, Neuerungen im Waffenrecht oder Informationen rund um die Waffengesetzgebung.
Messer
Hier finden Sie Informationen zum Thema Messer, deren Bewilligungspflicht und den Rechtsgrundlagen.
Laserpointer
Laserpointer, deren Strahlung eine gewisse Stärke überschreitet, können schwere Augenschäden verursachen. Um diese Gefahren zu verhindern, hat der Bundesrat gefährliche Laserpointer in der Schweiz verboten. Wir klären Sie über die gesetzlichen Grundlagen und die Handhabung auf.
Pyrotechnik und Feuerwerk
Hier werden Ihre Fragen rund um Sprengstoff- und Pyrotechnik beantwortet. Unsere Fachpersonen können Sie dank langjähriger Erfahrung bei allen Anliegen ideal beraten und sind die erste Anlaufstelle für Gemeinden sowie für Privatpersonen.