Waffen und Sprengstoffe
Der Fachbereich Waffen und Sprengstoffe der Zuger Polizei vollzieht die einschlägigen bundesrechtlichen und kantonalen Bestimmungen. Er prüft und entscheidet als Bewilligungsbehörde über Gesuche, führt Kontrollen durch, beantwortet Fachfragen und verzeigt festgestellte Widerhandlungen.

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Ansprechpartner
Bitte richten Sie Ihre Gesuche, die für die kantonale Meldestelle bestimmt sind, an die Zuger Polizei, Fachstelle Waffen, An der Aa 4, 6300 Zug oder nutzen Sie Suisse ePolice.
Die Bearbeitung der Waffengesuche dauert im Moment ca. 1½ - 2 Monate. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Fragen und Mitteilungen, die für die kantonale Meldestelle bestimmt sind, bitte an die E-Mail-Adresse waffen.polizei@zg.ch senden.
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