Kostengutsprachen und Dienstleistungen
Wer bezahlt wann was?
Wie kann eine Kostenübernahme (KÜG) beantragt werden?
Wer kontrolliert die Qualität der Angebote?
Was für Projekte sind geplant oder am Laufen?
Finanzierung, KÜG, IVSE
Für Erwachsene mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Opfer von Gewalttaten, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zug haben, übernimmt der Kanton die Kosten, die nicht anderweitig gedeckt sind. Darunter fallen jene für das Wohnen, die Tagesstrukturen mit und ohne Lohn (Arbeit und Beschäftigung), Aufenthalte in Frauenhäuser, Sonderschulen und in Ausnahmefällen Ausbildungen.
Jede Person muss einen Teil der Kosten selbst tragen. In einem Reglement steht, wie hoch diese Eigenleistung ist. IV-Rentnerinnen und -Rentner können Ergänzungsleistungen (EL) beantragen, wenn ihr Einkommen und Vermögen nicht reichen.
Die soziale Einrichtung reicht vor dem Eintritt einer Person ein KÜG-Gesuch ein.
Kostenübernahmegarantien (KÜG)
Aufenthalt in einer ausserkantonalen IVSE-Einrichtung
Der Kanton Zug garantiert die Kostenübernahme für den Aufenthalt in jeder passenden sozialen Einrichtung in der Schweiz, die der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) unterstellt ist.
Die IVSE-Verbindungsstelle (im Kanton Zug die Abteilung Soziale Einrichtungen des Kantonalen Sozialamtes) wickelt KÜG-Gesuche ab.
Aufenthalt in einer Nicht-IVSE-Einrichtung
Der Kanton Zug garantiert die Kostenübernahme auch für Aufenthalte in geeigneten sozialen Einrichtungen in der Schweiz, die nicht der IVSE unterstellt sind.
Die aufnehmende soziale Einrichtung füllt das entsprechende Gesuch aus und reicht es der IVSE-Verbindungsstelle ein.
Angaben zum Aufenthalt
Die zuweisende Stelle oder die Wohnsitzgemeinde macht ergänzende Angaben zu einem KÜG-Gesuch. Dafür steht das Formular «KÜG Seite 3» zur Verfügung.
Änderungen der Verhältnisse
Folgende Änderungen zu laufenden KÜG müssen der IVSE-Verbindungsstelle zeitnah über das Mutations- und Austrittsformular gemeldet werden:
- Wechsel zivilrechtlicher Wohnsitz;
- neue gesetzliche Vertretung;
- Änderung des Invaliditätsstatus;
- Grad der Hilflosigkeit;
- Namensänderung;
- Beendigung des Aufenthalts;
- Änderung des Pensums bei Tagesstrukturen.
KÜG-Formulare
Haben Sie Fragen zur Kostenübernahmegarantie?


Bewilligung und Aufsicht
Wenn eine soziale Einrichtung im Kanton Zug eine Betriebsbewilligung möchte, muss sie gewisse Anforderungen erfüllen. Soziale Einrichtung, die vom Kanton finanziert werden wollen, brauchen eine Anerkennung oder im Einzelfall eine Kostengutsprache.
Projekte und Neuigkeiten
Immer wieder initiieren die sozialen Einrichtungen, Organisationen, Privatpersonen oder die Abteilung Soziale Einrichtungen des Kantonalen Sozialamts neue Projekte. Auch sonst gibt es manchmal Neuigkeiten, die es wert sind, hier publiziert zu werden.
Wichtige Links
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00