Persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe

Gemäss Sozialhilfegesetz des Kantons Zug kann jede Person, die in Not gerät und auf Beratung, Betreuung (persönliche Hilfe) oder finanzielle Unterstützung (wirtschaftliche Hilfe) angewiesen ist, die Unterstützung des Sozialdienstes beanspruchen (SHG §§ 14 und 19).

Sozialhilfe beantragen bei der Gemeinde

Befürchten Sie in eine finanzielle Notlage zu geraten oder ist diese bereits eingetreten, dann wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Die Kontaktadressen finden Sie unterhalb.

Der Begriff persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe bezeichnet die von den Gemeinden geleistete Hilfe in Notlagen. Die Leistungen der Sozialhilfe sind bedarfsabhängig und werden individuell bemessen. Wegleitend für die Bemessung der Sozialhilfe sind das Sozialhilfegesetz, die Sozialhilfeverordnung und die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), die im Kanton Zug verbindlich sind.

Im System der sozialen Sicherheit bildet die Sozialhilfe das unterste Netz. Sie kommt dann zum Tragen, wenn eine Einzelperson, ein Paar oder eine Familie nicht oder nicht ausreichend die eigene wirtschaftliche Existenz sichern kann. Das Ziel der persönlichen Sozialhilfe ist die soziale und/oder berufliche Integration der Hilfesuchenden (§ 15bis). Um den unterschiedlichen Problemlagen der Bevölkerung gerecht zu werden, sind die vom Kanton geförderten, gemeindeergänzenden Leistungen entsprechend vielfältig.

 

Angebote für Menschen mit wenig Geld

Für Menschen mit wenig Geld gibt es im Kanton Zug folgende Angebote:

vergünstigte Freizeitangebote
Abgabestellen in Baar, Cham und Unterägeri
Einkaufsort für günstige Lebensmittel
Restaurant, Mittagsbeiz und Treffpunkt in Zug
Secondhand Kleider und Secondhand Bauteile

Soziales Beratungsangebot im Kanton Zug

Ergänzend zum Grundangebot der Sozialhilfe in den Gemeinden stellt die Abteilung Gesellschaft ein Angebot spezialisierter Beratungsstellen für die Zuger Bevölkerung sicher. Sie arbeitet dazu mit privaten sozialen Organisationen zusammen und bereitet die Leistungs- und Subventionsvereinbarungen zuhanden des Regierungsrates vor.

Das Sozialverzeichnis des Kantons Zug informiert über das Beratungsangebot und die sozialen Institutionen, die im Kanton Zug tätig sind.

Beratung der Zuger Gemeinden

Die Abteilung Gesellschaft arbeitet mit den Gemeinden zusammen und unterstützt diese im Rahmen der Ressourcen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Sozialhilfe. Wesentliche Elemente der Unterstützung sind:

  • Wir beraten die Zuger Gemeinden bei Fragen rund um das Thema Sozialhilfe.
  • Wir geben das Handbuch Sozialhilfe des Kantons Zug heraus. Es bezweckt eine einheitliche Sozialhilfepraxis
  • Wir erarbeiten fachliche Grundlagen zur Sozialhilfe
  • wir gewärhleisten die gesetzeskonforme und fachgerechte Abwicklung des Schrift- und Zahlungsverkehrs gemäss Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG).

Fachinformationen

Weiterführende Fachinformationen zur Sozialhilfe und Armutsbekämpfung im Kanton Zug und national

Fachverantwortlicher Sozialhilfe

Thomas Hauser

Fachverantwortlicher Sozialhilfe
Gesellschaft
Neugasse 2
6301 Zug

Kontakt

Gesellschaft

Kontaktformular

Dossiers

Menschengruppen am See an einem Sommerabend
Das Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug benennt die Mittel zur sozialen oder beruflichen Integration (§ 15bis). Dazu zählen auch berufliche Qualifizierungsmassnahmen, Beschäftigungsprogramme und Freiwilligeneinsätze.
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Eine regelmässige Sozialberichterstattung ist ein wichtiges Instrument, um eine Gesamtübersicht über das System der sozialen Sicherheit zu gewährleisten. Seit 2016 publiziert der Kanton Zug die Berichterstattung zur sozialen Lage der Bevölkerung.