Hilfe zur elektronischen Einreichung der Steuererklärung
Statt die Steuererklärung auszudrucken und per Post an die Steuerverwaltung zu senden, können Sie diese elektronisch via Internet einreichen. Vergessen Sie dabei bitte nicht, alle notwendigen Beilagen wie Lohn- und Rentenausweise, Bescheinigung Säule 3a, Jahresrechnung bei einer JP usw. hochzuladen.
So funktioniert die elektronische Einreichung
- Laden Sie die Deklarationssoftware eTax.zug herunter. Steuererklärung mithilfe der Steuersoftware eTax.zug wie bisher ausfüllen.
- Die verlangten Dokumente (Lohnausweis, Bescheinigung Säule 3a, Jahresrechnung bei einer JP etc.) als PDF oder Bilddatei hinzufügen.
- Steuererklärung hochladen. Sie erhalten ein Bestätigungsmail.
- Korrekturen der Steuerdeklaration sind während fünf Tagen nach dem Hochladen möglich. Sie können innerhalb dieser Frist die Steuererklärung erneut hochladen.
- Nach Ablauf der Frist erhalten Sie eine Einreichebestätigung per Mail.
Technische Probleme
Viele Antworten zu technische Fragestellungen können Sie der Seite «Fragen und Antworten» entnehmen.
Bei technischen Problemen rund um die Verwendung von eTax.zug sowie der elektronischen Einreichung wenden Sie sich bitte direkt an den Helpdesk von eTax.zug.
Inhaltliche und fachliche Fragen
Für inhaltliche oder fachliche Fragen zur Steuererklärung wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Kontaktperson. Sie finden diese Information auf der Steuererklärung («Formular K») respektive auf jeder Korrespondenz der Steuerverwaltung Zug.
Weitere Hilfestellungen können den nachfolgenden Seiten entnommen werden.
Rechtliche Grundlagen
Kantons- und Gemeindesteuern:
- Kantons- und Gemeindesteuern: Steuergesetz vom 25. Mai 2000 und Verordnung
- Direkte Bundessteuer: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und Verordnungen
Kantonale Rechtsgrundlagen:
- Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG)
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00