Steuererklärung ausfüllen
Mit der Steuererklärungssoftware eTax.zug für juristische Personen können Sie leicht und sicher die Steuererklärung ausfüllen und ausgedruckt oder elektronisch einreichen.
Elektronische Steuererklärung
Mit der Steuererklärungssoftware eTax.zug für juristische Personen können Sie leicht und sicher die Steuererklärung ausfüllen und einfach elektronisch oder ausgedruckt einreichen.
eTax.zug 2023 unterstützt das Ausfüllen folgender Steuererklärungen:
- Steuererklärungen für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
- Steuererklärungen für Vereine und Stiftungen
Wissenswerte Änderungen
Mittels eFiling können Sie neu sämtliche Steuererklärungen der juristischen Personen (auch Vereine und Stiftungen) inklusive aller Beilagen elektronisch einfach, bequem und sicher direkt aus eTax.zug einreichen.
So funktionierts
- Laden Sie die Deklarationssoftware eTax.zug herunter.
- Füllen Sie die Steuererklärung mit eTax.zug aus.
- Mittels eFiling können Sie die Steuererklärung inklusive der Jahresrechnung elektronisch einfach, bequem und sicher direkt aus eTax.zug einreichen.
- Laden Sie die Steuererklärung hoch. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung per E-Mail.
-
Korrekturen an der Steuerdeklaration können Sie während 5 Tagen nach dem Hochladen vornehmen. Sie können innerhalb dieser Frist die Steuererklärung erneut hochladen.
-
Nach Ablauf der fünftägigen Korrekturfrist erhalten Sie eine Einreichebestätigung per E-Mail.
Download eTax.zug 2023
Nachfolgend steht Ihnen die Deklarationssoftware eTax.zug JP 2023 für die Betriebssysteme Windows, MacOS und Linux zur kostenlosen Nutzung bereit. Bei Windows empfehlen wir, die Version passend zu Ihrem Betriebssystem zu wählen. In den meisten Fällen entspricht dies der 64bit-Version.
eTax 2020 bis 2022
Steuerformulare 2023
Hier finden Sie alle Formulare für eine allfällige Einreichung in Papierform.
Publikationen 2020 - 2022
Wegleitung
In der Wegleitung finden Sie die wichtigsten Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärungen. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, finden Sie unter weitere Themen entsprechende Informationen.
Fristerstreckung
Juristische Personen müssen ihre Steuererklärung bis am 30. September einreichen. Die Frist kann bis zum 31. Dezember oder 31. März des Folgejahres erstreckt werden. Diese Fristerstreckungsgesuche werden nicht bestätigt und sind nicht gebührenpflichtig.
Steuerrechner Juristische Personen
Der Online Service für die Steuerberechnung ist ein Hilfsmittel für die provisorische Berechnung des geschuldeten Steuerbetrages.
Abteilung
Juristische Personen Bahnhofstrasse 26 6300 Zug
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00