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Steuererklärung ausfüllen

Mit eTax.zug haben Sie die Möglichkeit, die Steuererklärung mit allen Beilagen vollelektronisch einzureichen. Bei der elektronischen Einreichung entfallen das Ausdrucken und Einsenden der Steuererklärung und der Belege per Post.

Illustration zum Thema Steuern ausfüllen

Vorabinformation

Bitte beachten Sie, dass der Versand der Steuererklärung 2025 ab dem 24. Februar 2026 erfolgt. Ab Februar 2026 können Sie Ihre Steuererklärung im Kanton Zug vollständig online erledigen – direkt im Browser, ohne Software-Download. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite:

Informationen zum neuen eTax.zug anzeigen

Elektronische Steuererklärung

Mit der Steuererklärungssoftware eTax.zug für natürliche Personen können Sie leicht und sicher die Steuererklärung ausfüllen und einfach elektronisch oder ausgedruckt einreichen.

eTax.zug 2024 unterstützt das Ausfüllen folgender Steuererklärungen: 

  • bei ganzjähriger Steuerpflicht im Jahr 2024
  • bei Beginn der Steuerpflicht infolge Zuzugs aus dem Ausland im Jahr 2024
  • bei Tod eines Ehegatten oder einer alleinstehenden Person im Jahr 2025
  • bei Beendigung der Steuerpflicht infolge Wegzuges ins Ausland im Jahr 2025

Wissenswerte Änderungen

  • Ab Steuerperiode 2024 gibt es nur noch Person 1 und Person 2 und nicht mehr Mann und Frau
  • Wertschriftenverzeichnis - Das Wertschriftenverzeichnis ist ab der Steuerperiode 2024 zwingend auszufüllen. Es muss mindestens ein Eintrag im Wertschriftenverzeichnis vorhanden sein, damit die Online-Einreichung/Ausdruck möglich ist.
  • Liegenschaften – Es gibt nur noch eine Liegenschaftenziffer für die Einkünfte (Code 181) sowie für das Vermögen (Code 610) und nicht mehr je vier wie in den Vorjahren. Es sind weiterhin alle Liegenschaften im In- und Ausland zu erfassen. Alle diese Liegenschaften werden im neuen Formular «Zusammenzug Liegenschaftenverzeichnis (LVZ)» zusammengezogen.
  • Abzüge – Aufgrund von Gesetzesänderungen und den Bestimmungen zum Ausgleich der kalten Progression wurden die Beträge der Abzüge zum Teil geändert.

So funktionierts

  • Laden Sie die Deklarationssoftware eTax.zug herunter
  • Füllen Sie die Steuererklärung mit eTax.zug aus
  • Fügen Sie die verlangten Beilagen (Lohnausweis, Bescheinigung Säule 3a, Jahresrechnung etc.) als PDF oder Bilddatei hinzu
  • Laden Sie die Steuererklärung hoch. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung per E-Mail
  • Korrekturen an der Steuerdeklaration können Sie während 5 Tagen nach dem Hochladen vornehmen. Sie können innerhalb dieser Frist die Steuererklärung erneut hochladen
  • Nach Ablauf der fünftägigen Korrekturfrist erhalten Sie eine Einreichebestätigung per E-Mail

 

Wegleitung

In der Wegleitung finden Sie die wichtigsten Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärungen. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, finden Sie unter «Weitere Themen» entsprechende Informationen.

Steuerperioden 2021 - 2023

Wertschriften und Kryptowährungen

Hier finden Sie alle Informationen zu den Themen Wertschriften und Kryptowährungen

Fristerstreckung

Fristerstreckung für natürliche Personen

Die Steuererklärung ist bis am 30. April einzureichen. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, dann sollten Sie vor Ablauf der Frist eine Fristerstreckung einreichen.

 

Steuerberechnung

Der Online Service für die Steuerberechnung ist ein Hilfsmittel für die provisorische Berechnung des geschuldeten Steuerbetrages auf Einkommen und Vermögen und Kapitalabfindungen aus Vorsorge.

Kontakt

Steuerverwaltung Abteilung Natürliche Personen

Kontaktformular
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6300 Zug
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