Artenschutz und -förderung
Am wirkungsvollsten erfolgt der Schutz gefährdeter Arten über die Erhaltung, Förderung und Vernetzung ihrer Lebensräume und den ökologischen Ausgleich. Bei sehr stark gefährdeten Arten werden spezifische Fördermassnahmen erarbeitet und umgesetzt.
Amphibien und Reptilien
Im Kanton Zug sind 13 der 20 in der Schweiz vorkommenden Arten heimisch. Amphibien gehören zu den am stärksten gefährdeten Artengruppen in der Schweiz, eine Mehrzahl davon steht auf der Roten Liste.
Der Kanton Zug und verschiedene andere lokale Akteure unternehmen eine Reihe von Anstrengungen zum Schutz und zur Förderung der Amphibien: Naturschutzgebiete werden mit Kleingewässern aufgewertet, in den landwirtschaftlichen Vernetzungsprojekten wird neuer Lebensraum für Frösche, Kröten und Lurche geschaffen. Bedeutende Anstrengungen werden auch im Wald sowie in den zugerischen Kiesgruben und Deponien unternommen.
Reptilien gehören zu den wechselwarmen Tieren. Dies bedeutet, dass ihre Körpertemperatur von äusseren Bedingungen abhängig ist. In der warmen Jahreszeit wärmen sie sich beim Sonnenbaden auf, ehe sie aktiv werden. Den Winter verbringen sie träge und fast unbeweglich in frostfreien Verstecken. Neben den Schlangen zählen auch Eidechsen, Blindschleichen und Schildkröten zu den Reptilien.
Von den 14 in der Schweiz einheimischen Reptilien sind im Kanton Zug 6 Arten zu beobachten. Allerdings leben sie meist sehr unauffällig und werden nur selten bemerkt. Dies obwohl sie, wie z. B. die Zauneidechse, sowohl in vielfältigen Landschaften wie auch in naturnahen Gärten einen Lebensraum finden.
Auskunfts- und Dokumentationsstelle für Amphibien und Reptilien ist die Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz der Schweiz (karch). Die Regionalvertretung im Kanton Zug wird von Niklaus Peyer wahrgenommen:
Niklaus Peyer Naturschutz und Feldherpetologie Peyer |
Fledermäuse
Fledermäuse gehören zwar auch zu den Säugetieren, zeichnen sich aber duch einige spezielle Eigenarten aus. Sie sind die einzigen Säugetiere der Schweiz, die fliegen können. In der Nacht jagen sie lautlos nach Insekten. 16 der 30 in der Schweiz bekannten Arten leben im Kanton Zug. Viele von ihnen sind gefährdet, deswegen sind alle bundesrechtlich geschützt.
Fledermäuse sind scheue Wildtiere. Vor Menschen fliegen sie weg. Was tun, wenn man doch eine Fledermaus findet? Ist die Fledermaus offensichtlich geschwächt oder verletzt, kontaktieren Sie bitte die kantonale Fledermaus-Pflegestation. Hier werden verletzte, geschwächte oder junge Fledermäuse fachgerecht gepflegt und so schnell wie möglich wieder in die Freiheit entlassen.
- Fledermaus-Nottelefon Kanton Zug: +41 41 758 07 34
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stiftung Fledermausschutz. In Notfällen ist die Stiftung über das Fledermausschutz-Nottelefon Schweiz +41 79 330 60 60 erreichbar.
Fledermausschutz im Kanton Zug
In allen Kantonen gibt es Kantonale Fledermausschutz-Beauftragte, die sich für Schutz und Förderung der Fledermäuse einsetzen:
Kantonale Fledermausschutz-Beauftragte | Pflegestation / Nottelefon |
Silvana Dober 077 423 91 28 (bitte zu Bürozeiten anrufen) |
Karin Schneebeli Zugerstrasse 20 6118 Walchwil 041 758 07 34
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Folgende Aufgaben werden wahrgenommen:
- Beratungen: Hilfe bei Erhaltung und Neuschaffung von Quartieren bei Neubauten, Renovationen und Abbruchhäusern
- Öffentlichkeitsarbeit: Zeitungsartikel, Interviews und Ausstellungen wie die Zuger Messe oder die Batnight
- Schulbesuche: Umweltbildung in Zuger Schulklassen (mit Präparat und diversem Informationsmaterial)
- Exkursionen: Für Schulklassen, Zuger Ferienpass und andere Gruppen (auf Anfrage)
Fledermaus-Quartiere und Bauvorhaben
Häufig leben Fledermäuse in kleinen Spalten und Ritzen hinter Fassaden, in Rollladenkästen oder freihängend in Dachstöcken. Bei Sanierungen und Umbauten besteht die Gefahr, dass diese Quartiere beschädigt oder zerstört werden.
Der Kanton Zug unterhält eine Beratungsstelle, die kostenlos für Bauherrenberatungen im Zusammenhang mit Fledermaus-Quartieren zur Verfügung steht. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte möglichst frühzeitig an die Kantonale Fledermausschutz-Beauftragte. Die Standorte der bekannten Zuger Fledermaus-Quartiere sind öffentlich publiziert.
Säugetiere
In der Schweiz gibt es zurzeit 69 wildlebende Säugetierarten (ohne Fledermäuse, Stand 2022). Viele davon kommen auch im Kanton Zug vor, und bei einigen braucht es ein spezielles Wildtiermanagement: Einige Arten sind besonders gefährdet, und es sind spezielle Massnahmen zu ihrem Schutz nötig, wie z. B. beim Feldhasen. Andere Arten haben ein grosses Konfliktpotenzial, und es müssen Massnahmen zur Problemlösung erarbeitet werden, z. B. beim Biber, welcher Dämme baut und Wohnhöhlen gräbt.
Vögel
Die Beobachtung von Vögeln und das Lauschen ihres Gesangs erfreuen die Menschen schon seit jeher. Einige Arten sind aber auf unsere direkte Hilfe angewiesen, damit sie weiterhin im Kanton Zug leben können.
Es ist ein beeindruckendes Erlebnis, im Verborgenen die Balz der Auerhühner beobachten zu können. Da die Vögel aber hohe Lebensraumansprüche haben, nehmen die Bestände in ganz Mitteleuropa deutlich ab. Im Kanton Zug hat es glücklicherweise noch kleine Bestände, die allerdings zusätzlichen Schutz benötigen: So bedarf es einer angepassten Waldbewirtschaftung, die den Lebensraum der Auerhühner verbessert, sowie das Sperren ganzer Waldgebiete während der Fortpflanzungszeit im Frühling.
Viele Vogelarten wie Segler oder Schwalben, die ursprünglich an Felsen brüteten, bauen nun als Alternative an Gebäuden ihre Nester. Sie zeigen jedes Jahr eine hohe Brutplatztreue und sind empfindlich auf Veränderungen an den Gebäuden. Ihre Bestände sind in den letzten Jahrzehnten drastisch gesunken. Die Zukunft der Gebäudebrüter hängt fast völlig von uns Menschen ab: Sie sind auf unsere Toleranz und Förderung angewiesen.
Die Brutzeit beginnt bereits mit dem Nestbau und endet mit dem Ausflug der Jungen. Während dieser Zeit sind jegliche störenden Eingriffe (z. B. Installation von Baugerüsten, Malerarbeiten an der Fassade, etc.) verboten, denn sie können zum Abbruch des Brutgeschäftes führen.
Die Nester von standorttreuen Gebäudebrütern sind als Naturschutzobjekte im Sinne des Natur- und Heimatschutzgesetzes geschützt. Ob Eingriffe (Sanierungen, Umbauten etc.) an Gebäuden mit Nestern dieser Arten ausserhalb der Brutzeit möglich sind, muss in einer Interessenabwägung entschieden werden. Fällt diese zugunsten eines Eingriffs aus, braucht es Ersatz- oder Wiederherstellungsmassnahmen. Kann der definitive Ersatz nicht auf die nächste Brutsaison erstellt werden, sind Übergangslösungen vorzusehen. Die Zuständigkeit für den Vollzug liegt bei den Gemeinden.
Vielerorts wird diesbezüglich ein Inventar geführt, das es ermöglicht, bei einem Bauprojekt entsprechende Nistplätze zu berücksichtigen und so den Bauherren eine gewisse Planungssicherheit zu gewährleisten.
Gebäudebrüterinventar ZugMap.ch
Der Tod an Glasscheiben ist heute eines der grössten Vogelschutzprobleme überhaupt. Dabei wäre es so leicht zu vermeiden: Die Schweizerische Vogelwarte Sempach hat eine Reihe von Arbeitshilfen für das vogelfreundliche Bauen erarbeitet. Bitte helfen Sie mit, den Tod von Tausenden Vögeln zu verhindern.