Der Kanton kann gemeinnützigen Bauträgern als Starthilfe ein zinsloses Projektdarlehen für geplante Bauvorhaben gewähren. Die Darlehen sollen in der Anfangsphase eines Projektes Aufwendungen (z.B. Honorare, Gründungskosten, Wettbewerb) vorfinanzieren, damit Bauvorhaben realisiert werden können.

Team

Hannes Wahl

Abteilungsleiter

Aabachstrasse 5
6300 Zug

Nathalie Walter

Projektleiterin

Aabachstrasse 5
6300 Zug

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Richtplanung und Wohnungswesen

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Richtplanung und Wohnungswesen
Aabachstrasse 5
6301 Zug
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