Arbeitsbewilligungen Drittstaaten
Wer aus einem Drittstaat zur Erwerbstätigkeit zugelassen werden will, benötigt ab dem ersten Tag eine Bewilligung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine (bestimmte) Bewilligung. Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf Verlängerung einer Bewilligung; eine solche muss in jedem Fall begründet sein.
Letter of Assignment and Forms
In the case of a letter of assignment (no Swiss employer), a confirmation of posting must also be submitted.
Monday to Thursday 08:00 - 12:00 13:30 - 17:30
Friday 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00