Überblick Bildungssystem
Welche Bildungswege gibt es im Kanton Zug? Wer ist für die Schule verantwortlich? Wie funktioniert der Schuleintritt bei Zuzug aus dem Ausland? Wie bei einem Zuzug aus einem anderen Kanton?
Zuger Schulsystem
Die obligatorische Schulzeit beginnt im Kanton Zug mit dem obligatorischen Kindergartenjahr vor dem Übertritt in die Primarstufe und dauert zehn Jahre. Auf die Kindergartenstufe folgt die Primarstufe, die sechs Schuljahre umfasst. Am Ende der Primarschulzeit – beim Übergang in die Sekundarstufe I – öffnen sich verschiedene Wege. Ein Übertrittsverfahren regelt den Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I (Übertritt I).
Die Sekundarstufe I gliedert sich in die Werk-, Real- und Sekundarschule (gemeindliche Schulen der Sekundarstufe I) sowie das Untergymnasium des Langzeitgymnasiums (kantonale Schulen der Sekundarstufe I). Nach Abschluss der Sekundarstufe I endet die obligatorische Schulzeit und beginnt die Sekundarstufe II.
60 Prozent der Zuger Jugendlichen starten nun eine Berufslehre, bestehend aus einer Kombination von Berufspraxis und Berufsschule (duales Bildungssystem). Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule haben auch die Möglichkeit, an eine kantonale Mittelschule der Sekundarstufe II überzutreten. Dieser Übertritt wird in einem weiteren Übertrittsverfahren geregelt (Übertritt II). Wenn der Einstieg oder der Entscheid, wie es nach der obligatorischen Schulzeit weitergehen soll, noch etwas Zeit braucht, springen die Brückenangebote ein.
Am Ende der Sekundarstufe II erfolgt der Berufseintritt oder der Übertritt an eine Schule der Tertiärstufe. Sämtliche Bildungswege der Sekundarstufe II – gerade auch der Weg über die Berufslehre – bieten bei entsprechender Befähigung und Leistungsbereitschaft die Möglichkeit, eine Maturität und damit einen Hochschulzugang zu erlangen.
School system in the canton of Zug
Children and adolescents in the Canton of Zug have access to quality public schools. Attendance at public schools for the years of compulsory education (up to lower secondary level) is free of charge. In terms of student numbers, private schools play only a minor role. However, such private schools represent a valuable alternative and supplement the range of schools on offer.
Compulsory schooling in the Canton of Zug begins with a mandatory pre-school (kindergarten) year before a child reaches primary school age and lasts for 10 years in all. Primary school comprises six grades (six school years). At the end of primary school, on the threshold to lower secondary level (Sekundarstufe I), the educational path splits into different directions. Progression from primary to secondary level is effected by means of performance-based grouping in a transition procedure called Übertritt I.
The lower secondary level is divided – with progressively higher intellectual demands on students – into Werkschule, Realschule and Sekundarschule, as well as Untergymnasium and Langzeitgymnasium, the latter two being geared to subsequent university studies. The end of the lower secondary years signifies the end of compulsory schooling. It is followed by upper secondary level (Sekundarstufe II).
At this stage, 60 % of the Canton of Zug’s youngsters opt for vocational education and training, which combines on-the-job training with school education (dual-track education system). Sekundarschule students have the possibility of continuing their education at an upper-secondary baccalaureate school (Kantonale Mittelschule). This progression is organised and executed in a further transition procedure (Übertritt II). In case the start or the decision on how to continue after compulsory schooling still needs some time, the bridge-year programmes step in.
At the end of the upper secondary period, students either take up a profession or continue their education at tertiary level. All educational paths at upper secondary level – including and in particular vocational education and training – leave students with the option of a baccalaureate (Matura), provided they have sufficient academic talent and willingness to work hard at school. Graduating with a baccalaureate opens the door to university level education.
Schulbehörden
Unterschiedliche Stellen sind auf unterschiedlichen Ebenen für die Schulen zuständig. Die Aufgaben und Beiträge dieser Behörden ergeben sich aus den gesetzlichen Grundlagen.
Schweiz
Die Schulhoheit der Kantone und die dezentrale Organisation der Schule sind wichtige Merkmale des Schweizer Bildungswesens. Dieser sogenannte Bildungsföderalismus ermöglicht eine Einbettung der Schule in unterschiedliche Kulturen und führt zum Wettbewerb um die beste Bildung zwischen den Kantonen. Als gemeinsamer Nenner dient ein überkantonaler, gemeinsamer Lehrplan. Im nachobligatorischen Bereich (allgemeinbildende Schulen, Berufsbildung und Hochschulen) haben sowohl die Kantone als auch der Bund ihre Zuständigkeiten. Die Kantone und ihre Gemeinden finanzieren 90 Prozent der Bildungsausgaben der öffentlichen Hand.
Kanton
Die Schulgesetzgebung wird durch die stimmberechtigten Zugerinnen und Zuger festgelegt. Das Volk kann sich dabei durch den Kantonsrat vertreten lassen. Der Regierungsrat ist für die Ebene der Verordnungen zuständig, der Bildungsrat (obligatorische Schulzeit resp. gemeindliche Schulen) und die Mittelschulkommission (allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe II) für die Ebene der Reglemente. Für die Aufsicht über die Schulen der obligatorischen Schulzeit und die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II (kantonale Mittelschulen) ist die Direktion für Bildung und Kultur zuständig. Für die Aufsicht über die kantonalen Berufsschulen und die Brückenangebote ist die Volkswirtschaftsdirektion zuständig.
Gemeinden
Auf Ebene der Gemeinden ist der Gemeinderat für die Steuerung und Aufsicht der gemeindlichen Schulen zuständig. Als Rahmen dienen auch hier die gesetzlichen Grundlagen. Für diese Aufgabe setzt der Gemeinderat eine Schulkommission ein. Ein Mitglied des Gemeinderats führt die Schulkommission als Schulpräsidentin oder Schulpräsident.
Schulen
Die Schulleitung der Gemeinde setzt sich aus der Rektorin oder dem Rektor sowie den Schulleiterinnen und Schulleitern zusammen. Die Rektorin, der Rektor steht der Schulleitung vor. Diese ist für die personelle, pädagogische, organisatorische sowie administrative Führung der Schule (operative Führung) verantwortlich. Die Schulleiterinnen und Schulleiter stehen einer Schuleinheit vor. In ihrem Zuständigkeitsbereich sind sie für die Beurteilung und Weiterentwicklung der Unterrichts- und Schulqualität verantwortlich. Sie beurteilen die Auftragserfüllung der ihnen unterstellten Lehrpersonen.
Auch die kantonalen Schulen (Berufsschulen und kantonale Mittelschulen) werden durch Schulleitungen mit einer Rektorin oder einem Rektor an der Spitze geführt.
Schuleintritt im Kanton Zug
Jedes Land und jeder Kanton in der Schweiz verfügt über ein unterschiedliches Bildungssystem. Bei Wohnortswechseln sind deshalb neue Kenntnisse über das jeweilige Bildungssystem zu erwerben.
Schulen im Kanton Zug
Im Kanton Zug finden sich eine Vielzahl von Schulen und ein grosses Weiterbildungsangebot. Die obligatorische Schulzeit beginnt mit dem Kindergarten und findet vor allem an den gemeindlichen Schulen statt. Vielfältige Schul- und Berufsbildungsmöglichketen schliessen auf Sekundarstufe II daran an. Hier geht's zum Überblick:
Links zu schulischen Themen
Über die unten aufgelisteten Links können Informationen zu zentralen schulischen Themen abgerufen werden.