Verstärkte Massnahmen im Frühbereich
Heilpädagogische Früherziehung und Logopädie zählen zu den verstärkten Massnahmen im Frühbereich. Sie werden durch den Heilpädagogischen Dienst Zug (HPD) angeboten. Früherziehung für Kinder mit einer Hör- oder Sehbehinderung wird von spezialisierten Diensten angeboten.
Heilpädagogische Früherziehung (HFE)
In der Heilpädagogischen Früherziehung werden Kinder mit Behinderungen, mit Entwicklungsverzögerungen, -einschränkungen oder -gefährdungen ab Geburt bis maximal zwei Jahre nach Schuleintritt (inkl. Kindergarten) abgeklärt und mit präventiver und erzieherischer Unterstützung sowie angemessener Förderung im familiären Kontext behandelt.
Heilpädagogische Früherziehung wird durch den Heilpädagogischen Dienst Zug (HPD Zug) angeboten. Die Angebote umfassen die heilpädagogische Abklärung und Förderung von Kindern im Vorschulalter und in begründeten Fällen im Kindergarten sowie die Beratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten. Ebenfalls zum Angebot gehören Logopädie im Frühbereich.
Anmeldungen für Heilpädagogische Früherziehung oder Logopädie im Frühbereich sind an den Heilpädagogischen Dienst Zug zu richten.
Logopädie im Frühbereich (LiF)
Logopädie im Frühbereich richtet sich an Eltern und ihre Kinder mit besonderem Sprachentwicklungsverlauf, ab ca. 2 ½ Jahren bis zum Kindergarteneintritt. Die sprachlichen Kommunikationsfähigkeiten dieser Kinder sind derart beeinträchtigt oder verzögert, dass eine Einschränkung der persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung die Folge sein wird. Die Therapiestunden finden in den Räumlichkeiten des Heilpädagogischen Dienstes Zug (HPD) statt. Bei Schluck- und Essstörungen werden Kind und Eltern bereits ab Säuglingsalter je nach Situation am HPD oder zuhause unterstützt.
Heilpädagogische Früherziehung Sehen
Nicht vom HPD Zug angeboten wird die Heilpädagogische Früherziehung für Kinder mit einer schweren Sehbehinderung. Dieser Bereich wird durch das dafür spezialisierte Heilpädagogische Schul- und Beratungszentrum Sonnenberg in Baar abgedeckt.
In der heilpädagogischen Früherziehung Sehen werden sehbehinderte Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt begleitet. Die Früherziehung Sehen findet in der Regel zu Hause statt und ist freiwillig.
Audiopädagogische Früherziehung
Für die fachliche Unterstützung im Bereich der Hörbehinderung ist der Audiopädagogische Dienst Luzern (APD Luzern) zuständig.
Der APD bietet für Vorschulkinder und Schulkinder sowie Jugendliche mit einer Hörbeeinträchtigung eine individuelle Förderung, Beratung und Unterstützung an.
Finanzierung
Die Angebote Heilpädagogische Früherziehung, Logopädie Im Frühbereich sowie Heilpädagogische Früherziehung im Bereich Sehen und Hören werden vollumfänglich durch den Kanton finanziert und sind für die Eltern kostenlos.
Montag bis Freitag 08:15 - 11:45 13:30 - 17:00
Sie erreichen uns telefonisch während der Öffnungszeiten unter folgender Nummer: +41 41 728 31 50