Schulaufsicht
Wir prüfen die Einhaltung kantonaler Vorgaben an gemeindlichen und privaten Schulen, beraten Schulleitungen (Schulgesetz), begleiten das Übertrittsverfahren I sowie die Anerkennung von Privatschulen.
Unsere Themen
Wir betreuen ein weites Feld an Themen, die wertvolle Informationen und Services zur Verfügung stellen:
Montag bis Donnerstag 08:15 - 11:45 13:30 - 17:00
Besuche vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Weihnachtsferien: Das Sekretariat bleibt vom 23.12.24. – 03.01.2025 geschlossen.
Wir wünschen Ihnen schöne Festtage und alles Gute für das neue Jahr.
Über uns
Die Schulaufsicht überprüft die Einhaltung kantonaler Vorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen an den gemeindlichen und privaten Schulen im Kanton Zug. Sie stellt sicher, dass innerhalb des Kantons die Schulangebote gleichwertig sind und berät Schulleitungen in Belangen der Schulgesetzgebung. Die Abteilung bearbeitet Gesuche um befristete oder unbefristete Lehrbewilligungen und überprüft die Lehrberechtigungen der Lehrpersonen. Bei der Errichtung von Privatschulen bzw. bei Beantragung von Privatschulung instruiert und begleitet die Schulaufsicht den operativen Prozess. Des Weiteren obliegt der Schulaufsicht die Leitung des Übertrittsverfahrens Primarstufe - Sekundarstufe I. Die Schulaufsicht ist Kontaktstelle für Einschulungsfragen und Eintritte von ausserkantonalen oder ausländischen Kindern und Jugendlichen in Zuger Schulen und informiert Firmen und Privatpersonen über das Zuger Bildungssystem.
Team
Martina Bohraus
Bereichsleiterin Privatschulen/Privatschulung
Kommissionen und Projekte
Der Abteilung Schulaufsicht obliegt die Leitung des Übertrittsverfahrens Primarstufe - Sekundarstufe I, in welchem die Übertrittskommission I zentrale Aufgaben übernimmt.