Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Der Kanton Zug verfügt über ein umfassendes familien- und schulergänzendes Betreuungsangebot für Kinder im Vorschul- und im Schulalter.
Kinderbetreuung finden
Der Kanton Zug verfügt über ein umfassendes familien- und schulergänzendes Betreuungsangebot für Kinder im Vorschul- und im Schulalter. Die bestehenden Angebote finden Sie auf der Kinderbetreuungsseite.
Informationen und Tipps, die Sie bei der Wahl eines passenden Kinderbetreuungsangebotes unterstützen, finden Sie u.a. in der Broschüre "Mein Kind in guten Händen" des Kantons Luzern oder auf der Internetseite des Branchenverbandes kibesuisse.
Leitungsstellen der familienergänzenden Kinderbetreuung in den Gemeinden
Das Kantonale Sozialamt berät und unterstützt die Einwohnergemeinden im Rahmen der Ressourcen bei der Umsetzung der Aufgaben, die ihnen aus dem kantonalen Kinderbetreuungsgesetz erwachsen. Die zuständigen Stellen der Einwohnergemeinden beaufsichtigen und bewilligen Kindertagesstätten, Angebote der schulergänzenden Betreuung und Tagesfamilien. Sie überprüfen die verbindlich geforderten Qualitätsstandards regelmässig. Auskünfte darüber erteilen die gemeindlichen Leitungsstellen der familienergänzenden Betreuung (FEB) und der schulergänzenden Betreuung (SEB) (vgl. Download).
Monitoringbericht familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Alle vier Jahre wird der Bestand an Betreuungsplätzen im Kanton Zug statistisch erhoben.
Qualitätsentwicklung
Berichte zum Pilotprojekt Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten im Kanton Zug 2017
Gesetzliche Grundlagen
Folgende gesetzliche Grundlagen sind massgebend für Tätigkeit des Kantons im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung:
Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung
Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung unterstützt neue Einrichtungen, bzw. solche, die ihr Angebot wesentlich erhöhen wollen.