Kinderbetreuung
Der Kanton Zug verfügt über ein umfassendes familien- und schulergänzendes Betreuungsangebot für Kinder im Vorschul- und im Schulalter.
Kinderbetreuung finden
Im Kanton Zug gibt es ein breites familien- und schulergänzendes Betreuungsangebot für Kinder im Vorschul- und Schulalter. Die bestehenden Angebote finden Sie auf der Kinderbetreuungsseite. Für Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Wohngemeinde.
Kinderbetreuung finanzieren
Kantonspauschale
Damit die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung für Erziehungsberechtigte sinken, beteiligt sich der Kanton Zug künftig mit einem Pauschalbeitrag. Voraussetzung dafür ist, dass:
- das Kind im Kanton Zug wohnt,
- das Kind älter als drei Monate ist,
- das Kind in einer bewilligten Kita oder gemeldeten Tagesfamilie betreut wird,
- die Erziehungsberechtigten berufstätig oder in Ausbildung sind,
- ein vollständiges Gesuch beim Kanton eingereicht und bewilligt wurde.
Die Kantonspauschale entspricht voraussichtlich zwischen 25 und 35 Prozent der durchschnittlichen Betreuungstarife. Sie ist nicht vom Einkommen oder vom Vermögen abhängig.
Betreuungsgutscheine
Künftig gibt es in allen Zuger Gemeinden das System der Betreuungsgutscheine für Eltern. Diese reduzieren die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung abhängig von Einkommen und Vermögen. Betreuungsgutscheine können mit der Kantonspauschale kombiniert werden. Die Wohngemeinde informiert darüber, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuungsgutschein ausgestellt wird.
Rechtsgrundlagen
Folgende Rechtsgrundlagen sind massgebend für die Tätigkeit des Kantons im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung:
Fachinformationen Kinderbetreuung
Das Kantonale Sozialamt unterstützt und berät die Einwohnergemeinden bei der Umsetzung des kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes. Die zuständigen Stellen der Gemeinden beaufsichtigen und bewilligen Kitas, schulergänzende Betreuungsangebote und Tagesfamilien. Sie überprüfen zudem regelmässig, ob die gesetzlichen Qualitätsstandards eingehalten werden.
