Finanzhilfen des Bundes für familienergänzende Kinderbetreuung
Das befristete Impulsprogramm des Bundes soll die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können.
Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein befristetes Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können. Das Eidgenössische Parlament hat am 28. September 2018 die dritte Verlängerung des Impulsprogrammes bis zum 31. Januar 2023 beschlossen.
Folgende Einrichtungen sind beitragsberechtigt:
- Kindertagesstätten (z.B. Krippen)
- Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung (z.B. Horte, Tagesschulen, Mittagstische)
- Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien (z.B. Tageselternvereine)
Neue Einrichtungen sowie bestehende Einrichtungen, welche ihr Angebot wesentlich erhöhen, können Finanzhilfe beanspruchen. Was die Betreuung in Tagesfamilien betrifft, kann für Aus- und Weiterbildungsmassnahmen sowie für Projekte zur Verbesserung der Koordination oder der Qualität der Betreuung in den Tagesfamilien Finanzhilfe gewährt werden.
Gesuche können laufend beim Bundesamt für Sozialversicherungen eingereicht werden. Sie müssen spätestens vor der Betriebsaufnahme und vor der Erhöhung des Angebots eingereicht werden, frühestens jedoch vier Monate vorher. Das Bundesamt für Sozialversicherungen fordert den Kanton, in welchem die Betreuung angeboten wird, zu einer Stellungnahme auf und entscheidet anschliessend über den Anspruch auf Finanzhilfen.
Der Bund leistet ab dem 1. Juli 2018 einen Beitrag an die Planungskosten von Projekten, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. So zum Beispiel Projekte, welche das Betreuungsangebot ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten massgeblich verbessern oder Projekte, die umfassende und gemeinsam mit der Schule organisierte Betreuungsangebote für Schulkinder bereitstellen und für die Eltern eine wesentliche Vereinfachung des Tagesablaufs darstellen.