Schulärztliche Untersuchungen

Wir wollen Risiken und gesundheitliche Gefährdungen bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig erkennen und notwendige Massnahmen einleiten können. Aus diesem Grund werden die schulärztlichen Reihenuntersuchungen durchgeführt.

Schulärztliche Untersuchungen

Schulärztin und Schularzt

Die Reihenuntersuchungen werden von Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt, welche von der Gemeinde dafür bezeichnet werden. Sie unterstehen der Schweigepflicht. Im Sinne einer betriebsärztlichen Tätigkeit beraten sie Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Eltern und Jugendliche bei Fragen rund um die Gesundheit. Zudem helfen sie mit, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gesundheitsförderlich umzusetzen.

 

Schweizer Vereinigung der Fachpersonen im schulärztlichen Dienst

Reihenuntersuchung

Schulärztliche Reihenuntersuchungen finden dreimal während der regulären Schulzeit statt: im Kindergarten, im 5. und 8. Schuljahr. Die Untersuchungen zur Vorsorge werden durch die Schulärztin/den Schularzt durchgeführt. Ziel ist es, Risiken und gesundheitliche Gefährdungen bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen.

Im 8. Schuljahr, also auf der 2. Oberstufe, führt die Schulärztin/der Schularzt ein Gesundheitsgespräch mit den Jugendlichen. Zur Vorbereitung auf den Untersuch und auf das Gesundheitsgespräch führen wir von der Kinder- und Jugendgesundheit eine Vorbereitungslektion durch.

Schulärztlicher Dienst und Schulzahnpflege

Den schulzahnärztlichen Dienst und die Tätigkeit der Schulzahnpflegeinstruktorinnen und -instruktoren regeln die Gemeinden.

 

Impfungen

Rechtzeitige Vorsorgeimpfungen können diverse Krankheitsfälle wirksam verhüten. Deshalb gibt es ein nationales Impfprogramm (Schweizerischer Impfplan).

Im Kanton Zug impft die praktizierende Ärzteschaft. Bei den Kindern wird der Impfstatus durch die Schulärztinnen/Schulärzte kontrolliert.

Nationales Impfprogramm
Mehr zum Impfen bei den übertragbaren Krankheiten
Bestellen Sie den Impfausweis online

Schulrecht

Schulrechtliche Informationen rund um die schulärztliche Untersuchung sowie den Schulzahnärztlichen Dienst finden Sie im Schulgesetz.

Ärztliche Schülerkarte

Die Gemeinden regeln die Aufbewahrung der ärztlichen Schülerkarten. 
Tritt ein Kind aus der Schule, muss die Karte auf Verlangen der gesetzlichen Vertretung zugestellt oder vernichtet werden.
 

  • Die Schülerkarte wird in der Schule an die Schülerinnen und Schüler abgegeben.
  • Die Schulen beziehen die Schülerkarten bei der Gemeinde.
  • Die Gemeinden bestellen die Schülerkarten bei Kaltmedien (Tel: 041 727 26 26).

Kontakt

Amt für Gesundheit

Kontaktformular
Aegeristrasse 56
6300 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

Dossiers

Übertragbare Krankheiten
Wir sorgen für Ihre Gesundheit. Gestützt auf das Epidemiengesetz sind wir zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten verpflichtet. Zudem informieren wir Sie über alle relevanten Themen rund um übertragbare Krankheiten.