Ausländerrechtliche Bewilligungen

Hier erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Ausweisarten. Zwecks einfacher Identifikation sind die Ausweise unterschiedlich gestaltet.

Übersicht Bewilligungsarten

Bewilligungsart Abkürzung Betroffene Dauer
90-Tage-Meldeverfahren   EU/EFTA- oder Drittstaatsangehörige befristet, maximal 90 Tage 
120-Tage-Bewilligung   EU/EFTA- oder Drittstaatsangehörige befristet, maximal 120 Tage
Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA- oder Drittstaatsangehörige befristet, unterjährig 
Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA- oder Drittstaatsangehörige befristet, überjährig
Niederlassungsbewilligung C EU/EFTA- oder Drittstaatsangehörige unbefristet, bedingungslos
Grenzgängerbewilligung G EU/EFTA-Staatsangehörige mit Wohnsitz im EU/EFTA-Raum befristet, weniger als ein Jahr oder überjährig
Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit Ci Angehörige von Staaten- oder Organisationsvertretern Befristung analog Bewilligung des Staats- oder Organisationsvertreters
Ausweis für Asylsuchende N Asylsuchende befristet, weniger als ein Jahr
Ausweis für vorläufig Aufgenommene F Personen, bei denen der Vollzug der Wegweisung nicht zulässig ist regelmässige Überprüfung der Vollzugshindernisse
Bewilligung für Schutzbedürftige S Schutzbedürftige befristet

 

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MO–FR: 08:00–11:00 / 14:00–16:00
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Montag, 23.12.2024, Schalterschluss um 16.00 Uhr.

 

Das Amt für Migration bleibt vom 24.12.2024 bis 03.01.2025 geschlossen.

 

Der Schalter Einreise/Aufenthalt bleibt am Montagnachmittag, 09.12.2024 geschlossen.

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