Aufenthalt und Niederlassung

Nach einem dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz von zehn Jahren kann Ihnen die Niederlassungsbewilligung erteilt werden. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite. In Ausnahmefällen kann die Niederlassungsbewilligung bereits nach fünf Jahren erteilt werden.

Bild Schalter Abteilung Einreise / Aufenthalt

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Amt für Migration
Aabachstrasse 1, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Schalter Einreise / Aufenthalt:
MO: 08:00–11:45 / 14:00 –18:00
DI–FR: 08:00–11:45 / 14:00–17:00

 

Telefon Einreise / Aufenthalt:
MO–FR: 08:00–11:00 / 14:00–16:00
+41 41 594 40 00
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Montag, 23.12.2024, Schalterschluss um 16.00 Uhr.

 

Das Amt für Migration bleibt vom 24.12.2024 bis 03.01.2025 geschlossen.

Telefonnummer
+41 41 594 40 00