Hunde im Kanton Zug
Für das Halten von Hunden ist die eidgenössische Tierschutzverordnung und die Gesetze und Reglemente der Zuger Gemeinden massgebend. Ein entsprechendes Gesetz oder Reglement gibt es nicht in allen Gemeinden. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Zuger Gemeinden.
Wo empfehlen wir Hunde an der Leine zu führen:
- in öffentlichen Gebäuden (auch Bahnhöfe, Bushaltestellen)
- in Restaurants und Läden
- in Wohnzonen
- in Wäldern und in Waldnähe
- in der näheren Umgebung von Spiel- und Sportplätzen
- in der Nähe Strassen mit viel Verkehr
- in Naturschutzgebieten (Leinenpflicht, Hunde teils nicht erlaubt)
- in der Dämmerung und nachts
Wo ist auf das Mitbringen eines Hundes zu verzichten:
- in Schulen und auf Pausenplätzen
- auf Spiel- und Sportplätzen
- auf Friedhöfen
- in öffentlichen Schwimmbädern
Halten Sie Ihren Hund jederzeit so unter Kontrolle, dass er weder Personen noch Tiere gefährdet. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund Personen weder durch anhaltendes Gebell noch durch Geheul oder auf andere Art und Weise belästigt.
Korrekte Hundebegnungen
Die Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) hat festgehalten, wie Hundehalterinnen und Hundehalter sich zu verhalten haben, wenn es zu Begegnungen mit anderen Hunden kommt.
Kommt einem ein Hund entgegen, der an der Leine geführt oder von seinem Besitzer auf den Arm genommen wird, ist der eigene Hund auch anzuleinen.
Bei Begegnungen mit Zwerghunden ist besondere Vorsicht geboten: Junge, stürmische und grosse Hunde müssen gut unter Kontrolle gehalten werden.
Vorsicht ist geboten, wenn eine Person mit mehreren Hunden unterwegs ist und auf einen einzigen Hund trifft. Das Rudel darf auf keinen Fall auf den einzigen Hund losrennen. Ist der Hund angeleint, ist dafür zu sorgen, dass sich das Rudel dem angeleinten Hund nicht nähert.
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00