Bewilligungen für Berufsausübung
Wer gewerbsmässig Menschen oder Tiere behandelt oder heilt, muss eine Bewilligung oder eine Anmeldebestätigung einholen. Das Gesundheitsgesetz unterscheidet universitäre Medizinalberufe, andere Berufe im Gesundheitswesen und bewilligungsfreie Tätigkeiten.
Universitäre Medizinalberufe
Medizinalpersonen (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Chiropraktoren) benötigen zur selbständigen Berufsausübung eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion. Bewilligungspflichtig ist ebenfalls die Einstellung einer Assistentin oder eines Assistenten sowie einer Stellvertretung bei Ferien oder anderen Abwesenheiten.
Weitere Berufe im Gesundheitswesen
Folgende Berufe sind bewilligungspflichtig und benötigen zur selbständigen Berufsausübung eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion: zum Beispiel Akupunktur, anerkannte Komplementär- und Alternativmedizin (Homöopathie, Naturheilpraktik), Physiotherapie. Bestellen Sie hier eine berufliche Unbedenklichkeitserklärung (CGS) online.
Montag bis Freitag 07:30 - 11:45 13:30 - 16:30