Pflanzenschutz & Spezialkulturen
Der Pflanzenschutz ist insbesondere in Spezialkulturen zentral. Pflanzenschutz betrifft aber aufgrund der zuwandernden Neobiota immer stärker die gesamte Landwirtschaft. Der Maiswurzelbohrer, das Erdmandelgras oder das einjährige Berufkraut sind heute keine Unbekannten mehr.
Beratung Obstbau und Spezialkulturen
Die Beratung Spezialkulturen (Obst- & Weinbau) und Pflanzengesundheit wird vom BBZ Natur und Ernährung angeboten.
Bitte wenden Sie sich an die folgenden Kontaktpersonen:
- Aurelia Jud: Spezialkulturen, Steinobst, Kernobst
+41 79 601 46 98 - Mario Kurmann: Pflanzenschutz, Spezialkulturen, Kernobst
+41 41 228 30 89
Kantonaler Pflanzenschutzdienst
Der kantonale Pflanzenschutzdienst Zug (KPSD) ist beim LBBZ Schluechthof Cham angesiedelt. Der KPSD behandelt neutral und unabhängig Fragen rund um den Pflanzenschutz und ist zuständig für:
- Auskünfte und Beratungen in Pflanzenschutzfragen
- Weiterbildungskurse
- Überwachung und Bekämpfung meldepflichtiger und gefährlicher Schadorganismen
- Problem- und Giftpflanzen (z.B. Erdmandelgras, Ambrosia etc.)
- Erteilung von Sonderbewilligungen im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises ÖLN
- Umsetzung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel
Rebbaubewilligungen
Neuanpflanzungen von Reben von mehr als 400 Quadratmetern und jegliche Neuanpflanzungen zur Weinerzeugung unterliegen generell der Bewilligungspflicht. Neuanpflanzungen für die Weinerzeugung werden nur an Standorten bewilligt, deren Eignung für den Weinbau nachgewiesen wird. Dabei sind insbesondere die Höhenlage, die Hangneigung und – richtung, das Lokalklima, die Bodenbeschaffenheit, die Bodenwasserverhältnisse und die naturschützerische Bedeutung der Fläche zu berücksichtigen.
Maiswurzelbohrer
Der westliche Maiswurzelbohrer gilt als gefährlicher Maisschädling. Er wurde 1992 aus Amerika nach Europa verschleppt. Seitdem breitet er sich kontinuierlich aus. Nach dem erstmaligen Auftreten 2003 in der Schweiz nördlich der Alpen, wird der Schädling flächendeckend überwacht. Im Kanton Zug wurde erstmalig am 10. August 2009 ein Käfer mit einer Falle in Rotkreuz gefangen. Im Verlauf des Sommers 2024 wurden an zahlreichen Orten im Grenzgebiet von Nachbarkantonen Maiswurzelbohrer in Lockfallen nachgewiesen. Rund um die Fangstandorte wird jeweils mit einem 10km-Radius ein abgegrenztes Gebiet ausgeschieden. Folglich gilt praktisch die gesamte Fläche des Kantons Zug als abgegrenztes Gebiet. Für den Kanton Zug gelten deshalb für das Anbaujahr 2025 Anbaueinschränkungen bei Maiskulturen. Damit kann das Risiko einer Etablierung des Schädlings deutlich reduziert werden.
Folgen für den Maisanbau 2025 im Kanton Zug:
Auf allen im 2024 bestandenen Feldern mit Mais, die innerhalb des abgegrenzten Gebiets liegen, darf im Jahr 2025 kein Mais angebaut werden.
Einschränkungen auf ausserkantonalen Flächen
Allfällige Anbaueinschränkungen weiterer Kantone gilt es bei ausserkantonalen Flächen zwingend zu berücksichtigen.
Mittelfristige Anpassung der Fruchtfolge
Vorausschauend weisen wir darauf hin, dass aufgrund der schweizweit zahlreichen Nachweise von Maiswurzelbohrern auch in den Folgejahren mit erneuten Nachweisen und somit Anbaueinschränkungen betreffend Maiskulturen zu rechnen ist. Es kann sich daher lohnen, mittelfristig die Fruchtfolge so umzugestalten, dass Mais nicht zwei Jahre hintereinander auf der gleichen Fläche angebaut wird.
Erdmandelgras
Das Erdmandelgras (Cyperus esculentus) ist eines der schlimmsten Problemunkräuter weltweit. Erdmandelgras breitet sich invasiv aus und bedrängt besonders die einheimischen Nutzpflanzen. Eine Vermehrung findet vor allem über die Wurzelknöllchen (Erdmandeln) statt. Sobald sich Knöllchen im Boden angesammelt haben, können ohne Bekämpfung ganze Felder innerhalb weniger Jahre überwuchert werden. Folgen sind grosse Ertragsausfälle und eine verminderte Produktequalität. Verschleppungen finden vor allem durch Maschinen und Humusverschiebungen statt. Aber auch die Erde von Setzlingen, welche von anderen Ländern importiert werden, kann mit Erdmandeln befallen sein.
Trotz intensiver Forschung in den unterschiedlichsten Ländern und auch von der Forschungsanstalt Agroscope, stehen keine erfolgssicheren Bekämpfungsmethoden zur Verfügung. Ein nachhaltiger Bekämpfungserfolg wird vor allem dann erzielt, wenn eine Verschleppung verhindert werden kann. Dies erfordert neben dem Erkennen des Erdmandelgrases eine Koordination mit verschiedenen landwirtschaftlichen Akteuren. Im Zentrum der Koordination steht der Bewirtschafter der befallenen Fläche.
Besonders gefährlicher Schadorganismus
Das Erdmandelgras gilt im Kanton Zug als besonders gefährlicher Schadorganismus. Es gilt eine Melde- und Bekämpfungspflicht für das ganze Kantonsgebiet einschliesslich Privatgärten, öffentliche Grünflächen, Wald, Naturschutzgebiete, Gewässer und ihre Uferbereiche sowie die landwirtschaftliche Nutzfläche (Verfügung Landwirtschaftsamt).
Haben Sie Erdmandelgras entdeckt?
Bitte melden Sie allfällige Fundorte von Erdmandelgras dem kantonalen Pflanzenschutzdienst. Die zuständige Fachperson wird sich um das weitere Vorgehen kümmern.
Einjähriges Berufkraut
Das einjährige Berufkraut gilt als invasiver Neophyt. Aus Einzelpflanzen entstehen rasch dichte Bestände, die eine verdrängende Wirkung für die heimische Flora bewirken und so zur Verarmung von beispielsweise wertvollen Magerwiesen (extensiv genutzte Wiesen mit Qualitätsstufe II) führen.
Wie kann das Berufkraut bekämpft werden?
Die Pflanze muss mechanisch bekämpft werden, d.h. ausreissen und als Ganzes im Kehricht entsorgen. Es gibt keine zugelassene chemische Bekämpfungsmethode. Wird das Berufkraut lediglich oberirdisch mit dem Wiesen-Schnitt entfernt, bilden sich innert weniger Wochen erneut Blütenstände mit zahlreichen Blüten. Gelangen die unzähligen Samen schlussendlich zur Reife, können sie sich mit dem Wind über grosse Distanzen verbreiten und schnell neue Flächen in Besatz nehmen. Betroffen sind vor allem lückige/magere Standorte wie Extensivwiesen, Streueflächen, Strassenränder, Flachdächer, Industriebrachen etc. Hat sich das Berufkraut einmal etabliert, ist eine jahrelange Bekämpfung und Nachkontrolle notwendig (grosser Samenvorrat im Boden, Bekämpfungserfolg erst nach Jahren sichtbar).
Feuerbrand
Feuerbrand bedroht Kernobstbäume (Apfel, Birne, Quitte) sowie diverse Zier- und Wildpflanzen (Cotoneasterarten, Feuerdorn, Scheinquitte, Mispel, Weissdorn, Vogelbeere etc.). Feuerbrand ist eine hochansteckende, gemeingefährliche und meldepflichtige Bakterienkrankheit. Eine befallene Pflanze kann innerhalb einer Vegetationsperiode absterben. Die Übertragung erfolgt durch Bakterienschleim, der durch Insekten, Vögel aber auch durch Regen, Hagel oder Schnittwerkzeuge weiterverbreitet wird. Bei genügend Infektionsmaterial und warmen Temperaturen kann insbesondere während der Blütezeit der Wirtspflanzen eine epidemieartige Verbreitung stattfinden. Für Mensch und Tier ist das Bakterium ungefährlich.
Das Landwirtschaftsamt hat für den Feuerbrand Gebiete mit geringer Prävalenz festgelegt. Im Geoportal Zugmap können die Gebiete dargestellt werden (Suchbegriff «Feuerbrand» eingeben).
Blüteninfektionsprognose
Die Hauptverbreitung des Feuerbrandbakteriums erfolgt über Infektionen an den offenen Blüten der Wirtspflanzen. Damit Blüteninfektionen zustande kommen, müssen folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- geöffnete, intakte Blüte (Stempel und Staubbeutel vorhanden)
- ab offener Blüte 110 Stundengrade über 18,3° C (Entwicklung der Bakterienpopulation)
- Nässeperiode: am selben Tag Regen oder Tau > 0,25 mm oder am Vortag > 2,5 mm Regen
- tägliche Durchschnittstemperatur über 15,6° C
Die Forschungsanstalt Agroscope und die Kantone betreiben ein breitflächiges Messnetz, welches die ausschlaggebenden Infektionsfaktoren erhebt. Das Prognosemodell «Maryblyt»errechnet aus diesen Parametern die Infektionswahrscheinlichkeit.
Haben Sie einen Feuerbrandverdacht?
Bekämpungsmassnahmen werden durch die zuständigen Stellen angeordnet. Befallene Pflanzen werden gerodet und vernichtet, um das Infektionspotenzial zu minimieren. Je nach Situation und Pflanzenart können auch Pflanzenteile zurückgeschnitten werden. Bei Infektionsverdacht werden zudem Kontrollen in den Befallsgebieten durchgeführt.
Wegen akuter Verschleppungsgefahr dürfen verdächtige Pflanzen nicht berührt werden. Der Verdacht ist umgehend an die verantwortliche Stelle zu melden. Diese beurteilt die Situation, entnimmt allenfalls Laborproben und leitet weitere Massnahmen ein.
Bei Verdacht wenden Sie sich bitte je nach Betriebsstandort an folgende Personen:
- Berggemeinden:
Armin Ott, 079 690 27 92 - Talgemeinden: BBZN Hohenrain
Mario Kurmann, 041 228 30 89
Gesetzliche Grundlagen
Verordnung über den Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Schadorganismen
Verordnung über die Überwachung und Bekämpfung von schädlichen Organismen
Reglement über die Vergütungen für angeordnete Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen von schädlichen Organismen
Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein
Ansprechperson
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:00 - 17:00