Vollzeitschulen mit EFZ und BM

Im Kanton Zug gibt es keine Vollzeitschulen mit BM ausser der Wirtschaftsmittelschule (WMS) an der Kantonsschule Zug. Zuger Schülerinnen und Schüler können die Gesundheitsmittelschule (GMS), die Informatikmittelschule (IMS) oder die Fachklasse Grafik (FG) im Kanton Luzern absolvieren.

Aufnahme / Anmeldung

Die WMS im Kanton Zug ist dem Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule (AMH) angegliedert. Bitte informieren Sie sich direkt bei der WMS

 

Voraussetzung für die Zulassung an die Vollzeitschulen mit EFZ und BM im Kanton Luzern sind das bestandene Aufnahmeverfahren im Wohnsitzkanton sowie eine Kostengutsprache.

 

Das Aufnahmeverfahren für die GMS untersteht im Kanton Zug dem Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule (AMH). Die Kostengutsprache ist jedoch beim Amt für Berufsbildung (AfB) einzuholen. Siehe Rubrik Kosten.

 

Die Schülerinnen und Schüler melden sich direkt bei der aufnehmenden Schule an. 

 

Anmeldeschluss: 15. September (ein knappes Jahr vor Schulstart)

 

Schülerinnen und Schüler wohnhaft im Kanton Zug  sind unter folgenden Voraussetzungen prüfungsfrei zugelassen:

 

Übertritt aus

  • der 3. Klasse der öffentlichen und anerkannten privaten Sekundarschulen mit Zuweisungsentscheid
  • dem kantonalen Schulischen Brückenangebot (S-B-A) sowie aus anerkannten privaten Angeboten des 10. Schuljahrs mit Zuweisungsentscheid
  • der FMS, der WMS, dem KGM und ab der 3. Klasse und höher des LGM mit Zeugnis des letzten Semesters

 

Die FG setzt zudem ein gestalterisches Aufnahmeverfahren voraus.

Die Aufnahme in die IMS setzt zusätzlich das Absolvieren eines Praxistages voraus.

 

Bitte informieren Sie sich direkt bei den jeweiligen Schulen.

 

Wichtig: Für eine definitive Aufnahme an die IMS ist für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kanton Zug das Einreichen des Zuweisungsentscheids in der ersten Februarwoche zwingend. Ansonsten wird man auf die Warteliste gesetzt.

 

 

Das Aufnahmeverfahren für die GMS untersteht im Kanton Zug dem Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule (AMH). Die Kostengutsprache ist jedoch beim Amt für Berufsbildung (AfB) einzuholen. Siehe Rubrik Kosten.

 

Für Schülerinnen und Schüler wohnhaft im Kanton Zug, die nicht prüfungsfrei zugelassen sind, findet die Aufnahmeprüfung an die FG und die IMS Mitte März am Gewerblich-industriellen Bildungszentrum Zug (GIBZ) statt. Es gibt keine Nachprüfung. 

 

Wichtig: Für eine definitive Aufnahme an die IMS ist für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kanton Zug das Einreichen des Prüfungsresultats in der ersten Februarwoche zwingend. Ansonsten wird man auf die Warteliste gesetzt. Die Aufnahmeprüfung kann deshalb bereits im Oktober im Kanton Luzern abgelegt werden. Die Anmeldung dafür erfolgt direkt bei der jeweiligen Schule.

 

Die FG setzt zudem ein gestalterisches Aufnahmeverfahren voraus.

Die Aufnahme in die IMS setzt zusätzlich das Absolvieren eines Praxistages voraus.

 

Anmeldeformular: Aufnahmeprüfung am GIBZ

 

Anmeldeschluss bei den Vollzeitschulen: 15. September (ein knappes Jahr vor Schulstart)

 

Anmeldeschluss für die Aufnahmeprüfung am GIBZ: Mitte Februar

 

Anmeldeschluss für die Aufnahmeprüfung in Luzern: Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Schule.

 

Für Personen mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zug werden die Schulgebühren für die Luzerner Vollzeitschulen mit EFZ und BM übernommen. Für eine Kostengutsprache ist das Antragsformular beim Amt für Berufsbildung Zug einzureichen. Es fallen zusätzlich Kosten für Schulmaterial, Studienreisen etc. an. Auskünfte geben die aufnehmenden Schulen. Nach erteilter Kostengutsprache erfolgt die Verrechnung direkt zwischen der Schule und dem Kanton.