Angebot Sonderschulung
Der Kanton Zug sorgt für eine angemessene und bedarfsgerechte Grundschulung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung bis längstens zum 20. Altersjahr. Ob eine Schülerin bzw. ein Schüler einen Bedarf an Sonderschulung hat, klärt der Schulpsychologische Dienst (SPD) ab.
Formen der Sonderschulung
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) verfasst auf der Basis einer umfassenden Abklärung eine Empfehlung für die zukünftige Schulung. In Absprache mit den Beteiligten empfiehlt er den Schulort und die Schulungsform.
Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an Sonderschulung werden, wenn immer möglich, in der Regelschule bzw. -klasse unterrichtet.
Sonderschulen im Kanton Zug
Nachfolgend finden Sie die Institutionen resp. Sonderschulen, mit welchen der Kanton Zug eine Leistungsvereinbarung im Bereich der Sonderpädagogik abgeschlossen hat.
Steckbrief Zuger Sonderschulen
Unter dem Steckbrief Zuger Sonderschulen sind die Leistungen der einzelnen Sonderschulen genauer beschrieben.
Zuweisung
Der SPD trifft die notwendigen Abklärungen für die Sonderschulung. Er bezieht alle Beteiligten, insbesondere die Rektorin, den Rektor und die Erziehungsberechtigten, in eine Gesamtbeurteilung mit ein und stellt dem Kanton Antrag auf eine Mitfinanzierung.
Der Kanton entscheidet nach Prüfung des Antrags des SPD über die Mitfinanzierung der Sonderschulung.
Die Wohnsitzgemeinde entscheidet schliesslich über die Zuweisung eines Kindes zur Sonderschulung. Der Antrag des SPD und der kantonale Mitfinanzierungsentscheid bilden die Grundlage für diesen Entscheid.
In der Verordnung zum Schulgesetz Anhang 1 finden Sie das erläuterte Zuweisungsverfahren.
BGS 412.111-A1 - Verordnung zum Schulgesetz (Anhang 1: Verfahren bei der Zuweisung von Kindern und Jugendlichen zu einer Sonderschulung)
Finanzierung
Kanton und Gemeinde tragen die Kosten der Sonderschulung je zur Hälfte.
Weisen Erziehungsberechtigte ihr Kind direkt, d.h. ohne Entscheid durch die Gemeinde und ohne kantonalen Mitfinanzierungsentscheid, einer Sonderschule zu, entfällt der Kantonsbeitrag.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Sonderpädagogik
6300 Zug
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