Anforderungen an eine Verwaltungsgerichts-beschwerde

Damit das Gericht eine Beschwerde behandelt, muss diese gewisse formelle Voraussetzungen erfüllen.

Einreichen der Verwaltungsgerichtsbeschwerde

  1. Per Post

    Adresse:
    Verwaltungsgericht des Kantons Zug
    An der Aa 6
    Postfach
    6301 Zug

    Eingaben, welche per E-Mail oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht.

     

  2. In elektronischer Form

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beschwerde in elektronischer Form eingereicht werden.

    Mehr zu Elektronischen Eingaben

  3. Persönlich

    Die Beschwerdeschrift kann am Schalter des Verwaltungsgerichtes vorbeigebracht werden.

    Adresse:
    Verwaltungsgericht des Kantons Zug
    An der Aa 6
    6301 Zug

    Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag
    08.00 bis 11.45 Uhr
    14.00 bis 17.00 Uhr

     

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Verwaltungsgericht

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Wichtiger Hinweis zu elektronischen Eingaben

 

Eingaben, welche per E-Mail via info.vg@zg.ch oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation über den Weg des normalen E-Mails ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.

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+41 41 728 52 70