Sie planen einen längeren Aufenthalt im Ausland? Hier erfahren Sie, ob dieser in Bezug auf Ihren Militärdienst ein Gesuch erfordert und wie Sie dabei vorgehen müssen.

Weniger als ein Jahr im Ausland

Sie müssen kein Gesuch stellen.

Pflichten vor der Ausreise
Die Postzustellung in der Schweiz muss gewährleistet sein. Sollte Ihr Dienst in die Zeit des Auslandaufenthaltes fallen, müssen Sie rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen. Findet Ihr Auslandaufenthalt während der Schiessperiode (April – August) statt, müssen Sie zusätzlich ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht einreichen.

Länger als ein Jahr im Ausland

Sie planen einen längeren Auslandaufenthalt und melden sich in der Schweiz zivilrechtlich ab? Dann müssen Sie beim Kreiskommando des Wohnortes ein Gesuch um Auslandurlaub einreichen.

Folgende Unterlagen sind beizulegen:

  • Gesuch um Auslandurlaub
  • Dienstbüchlein
  • Immatrikulationsbestätigung/Arbeitsvertrag


Pflichten vor der Ausreise:

  • Absolvierung der Dienstpflicht
  • Erfüllen der Schiesspflicht
  • Bezahlung von Wehrpflichtersatz
  • Hinterlegung der Ausrüstung/Waffe in der Retablierungsstelle
  • zivilrechtliche Abmeldung bei der Wohngemeinde


Dem Gesuch (PDF) um Auslandurlaub wird entsprochen, wenn Sie die sich daraus ergebenden Pflichten erfüllen.

Nach der Rückkehr müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen wieder zivilrechtlich anmelden.

Kontakt

Amt für Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Militär – Militärverwaltung

Kontaktformular
Hinterbergstrasse 43
6312 Steinhausen
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

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