Sold und Erwerbsausfallentschädigung
Die finanzielle Entschädigung von Zivilschutzangehörigen im Dienst besteht aus Sold und Erwerbsersatz (EO).
Sold
Der Sold richtet sich einzig nach dem Grad. Wer befördert wird, hat ab dem Gültigkeitsdatum der Beförderung Anrecht auf den höheren Sold. Die Soldansätze des Zivilschutzes richten sich nach Art. 31 Abs. 1 der Verordnung über die Verwaltung der Armee vom 21.02.2018 (VVA; SR 510.301). Eine Übersicht über die Höhe des Soldes erhalten Sie auf der Webseite der Armee.
Erwerbsausfallentschädigung
Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung (EO) haben dienstleistende Personen für jeden besoldeten Tag bei Dienstleistungen im Zivilschutz. Der Erwerbsersatz wird bei nicht selbständig Erwerbenden der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber ausbezahlt. Anspruch auf die Entschädigung hat der Arbeitnehmende auch dann, wenn der Dienst ganz oder teilweise während der Freizeit geleistet wurde. In den übrigen Fällen wird die Entschädigung direkt der dienstleistenden Person ausbezahlt.
Hinweis für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Sie bescheinigen auf dem Meldeformular gemäss Erwerbsersatzordnung (EO) den vordienstlichen Lohn und leiten das Formular an Ihre AHV-Ausgleichskasse weiter. Wiederkehrende (stundenweise) Dienstleistungen werden erst nach dem letzten Diensttag abgerechnet.
Hinweis für Arbeitslose
Ihre letzte Arbeitgeberin oder Ihr letzter Arbeitgeber bescheinigt auf dem Meldeformular gemäss EO den vordienstlichen Lohn und leitet das Formular an die zuständige Ausgleichskasse weiter.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf foglenden Seite:
Montag bis Freitag 07:30 - 11:45 13:30 - 17:00
Anfahrt
ZVB Bus Linie 643, Haltestelle «Hagendorn Hofmatt», ca. 10 Minuten Fussmarsch. Wegweiser «Zivilschutz» ab Lindencham. Gebührenfreie Parkplätze sind beim Ausbildungszentrum vorhanden.