Schutzräume
Schutzräume dienen dem Schutz der Bevölkerung vor bewaffneten Konflikten. Sie können auch bei natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen Schutz bieten.
Allgemeines
Schutzbauten werden primär für den Fall eines bewaffneten Konflikts erstellt, können aber auch bei natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden. Sie müssen der Wirkung moderner Waffen standhalten, d. h. vor allem Schutz gegen ABC-Kampfstoffe und Nahtreffer konventioneller Waffen bieten.
Der Bevölkerungsschutz unterscheidet zwischen Schutzräumen und Schutzanlagen.
Ein Schutzraum ist eine unterirdische bauliche Anlage im Kellergeschoss eines Gebäudes. Der Grossteil der Bevölkerung wohnt in Gebäuden mit eigenen Schutzräumen. Falls sich kein Schutzraum im bewohnten Gebäude befindet, stehen für die Bevölkerung öffentliche Schutzräume in der Nähe zur Verfügung. Konstruktion und Ausrüstung der Schutzräume sind standardisiert und ergeben sich aus technischen Weisungen.
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00
Die Zivilschutzverwaltung bleibt vom 23. Dezember 2024 bis und mit am 3. Januar 2025 geschlossen.