Amt für Migration
Das Amt für Migration vollzieht das Ausländer- und Asylrecht des Bundes. Insbesondere regeln wir die Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit aller ausländischen Personen im Kanton Zug.
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identisch mit der PostanschriftSchalter Einreise / Aufenthalt:
MO: 08:00–11:45 / 14:00 –18:00
DI–FR: 08:00–11:45 / 14:00–17:00
Schalter Asyl:
MO–FR: 09:00–11:45 / 14:00–15:45
Abteilung Einreise / Aufenthalt:
MO–FR: 08:00–11:00 / 14:00–16:00
+41 41 728 50 50
info.afm@zg.ch
Abteilung Asyl / Massnahmen:
+41 41 728 50 57/58
afm.asyl@zg.ch
Dienstag, 26.9.2023
Ganzer Tag geschlossen
Donnerstag, 28.9.203
Am Vormittag geschlossen; geöffnet ab 14.00 Uhr
(Schalter Asyl geöffnet)
Über uns
Als kantonale Migrationsbehörde regeln wir den Aufenthalt für über 40'000 im Kanton Zug wohnhafte oder erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer und befassen uns mit ihren Fragen und Anliegen. Dabei pflegen wir eine enge Zusammenarbeit mit den Zuger Gemeinden sowie den Partnerbehörden bei Bund und Kantonen.
Die Abteilung Einreise / Aufenthalt ist spezialisiert in den Bereichen Einreise und Freizügigkeitsabkommen (FZA) sowie Aufenthalt für Drittstaatsangehörige. Unsere Mitarbeitenden erteilen und verlängern Einreise-, Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen. Zudem prüfen wir Gesuche um Erteilung der Niederlassungsbewilligung.
1,5 Prozent der Asylsuchenden in der Schweiz werden dem Kanton Zug zugeteilt. Unsere Mitarbeitenden im Bereich Asyl prüfen Gesuche von Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern sowie Schutzbedürftigen in Bezug auf Stellenantritt und Kantonswechsel. Wir stellen N-, F- und S-Ausweise aus und prüfen Gesuche für Härtefallregelung. Zudem planen wir die Termine mit der Caritas für die Rückkehrberatung.
Im Bereich Rückkehr vollziehen unsere Mitarbeitenden Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen sowie gerichtliche Landesverweisungen. Für rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende organisieren wir Rückreisen, führen Ausreisegespräche durch, verfügen Ein- und Ausgrenzungen und ordnen Administrativhaften an.
Leitung





Barbara Kronenberg
Assistentin Amtsleitung
6300 Zug

Partnerorganisationen
Mit unseren Partnerorganisationen pflegen wir langjährige Kontakte. Ein gut funktionierendes Netzwerk und eine auf gegenseitigem Vertrauen basierende Zusammenarbeit sind uns wichtig. Zu unseren Partnerorganisationen gehören Bundesbehörden, kantonale Migrations-, Polizei-, Justiz- und Sozialbehörden, Staatsanwaltschaften, das Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie kommunale Einwohnerkontrollen, Zivilstandsämter und Integrationsfachstellen.
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Organigramm Amt für Migration
Rechtliche Grundlagen
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INFORMATION
Landesverweisungen Kanton Zug
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