Lotteriefonds und Sportfonds
Der Kanton Zug ist Mitglied der Swisslos Interkantonale Landeslotterie. 67 Prozent des kantonalen Gewinnanteils fliessen in den Lotteriefonds, der gemeinnützige, kulturelle Zwecke im Kanton unterstützt. Mit 33 Prozent subventioniert der Sportfonds Vereine und Verbände im Breitensport.
Beiträge werden nur an Vorhaben mit einem Bezug zum Kanton Zug oder an Vorhaben mit gesamtschweizerischer Bedeutung ausgerichtet. Zudem setzt die Ausrichtung eines Beitrags in der Regel eine möglichst breit abgestützte Finanzierung durch Dritte und angemessene Eigenleistungen voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Beitrag.
Über die Vergabe von Beiträgen aus dem Lotteriefonds oder dem Sportfonds bis zu 10 000 Franken beziehungsweise in bestimmten Fällen bis zu 20 000 Franken entscheidet die zuständige Direktion oder die Staatskanzlei. Über höhere Beiträge befindet der Regierungsrat.
Ein Gesuch um einen Beitrag aus dem Lotteriefonds oder Sportfonds kann jederzeit über das Online-Gesuchsportal eingereicht werden. Bereits abgeschlossene Projekte werden nicht unterstützt. Fixe Einreichungsfristen gelten für Jahresbeiträge an Sportvereine und für bestimmte Beiträge im Bereich Kulturförderung.
News
20.02.2026
MEDIENMITTEILUNG
Gezielter Holzschlag sichert Aussicht von der Plattform Bellevue
Das Amt für Wald und Wild hat am Gottschalkenberg in der Gemeinde Menzingen ein gezieltes Niederhalten des Waldes unterhalb der Aussichtsplattform Bellevue bewilligt.
19.02.2026
MEDIENMITTEILUNG
Kanton Zug führt Bezahlkarte im Asylbereich ein
Damit werden Unterstützungsleistungen in der Asylsozialhilfe und in der Nothilfe konsequent auf den täglichen Bedarf ausgerichtet und Zweckentfremdungen erschwert.
05.02.2026
MEDIENMITTEILUNG
Unabhängige Bedarfsabklärung: mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung
Die unabhängige Bedarfsabklärung für stationäre Leistungen stellt sicher, dass diese konsequent am individuellen Bedarf und an der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung ausgerichtet werden.
