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Lotteriefonds und Sportfonds

Der Kanton Zug ist Mitglied der Swisslos Interkantonale Landeslotterie. 67 Prozent des kantonalen Gewinnanteils fliessen in den Lotteriefonds, der gemeinnützige, kulturelle Zwecke im Kanton unterstützt. Mit 33 Prozent subventioniert der Sportfonds Vereine und Verbände im Breitensport.

Dossier

Beiträge werden nur an Vorhaben mit einem Bezug zum Kanton Zug oder an Vorhaben mit gesamtschweizerischer Bedeutung ausgerichtet. Zudem setzt die Ausrichtung eines Beitrags in der Regel eine möglichst breit abgestützte Finanzierung durch Dritte und angemessene Eigenleistungen voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Beitrag.

 

Über die Vergabe von Beiträgen aus dem Lotteriefonds oder dem Sportfonds bis zu 10 000 Franken beziehungsweise in bestimmten Fällen bis zu 20 000 Franken entscheidet die zuständige Direktion oder die Staatskanzlei. Über höhere Beiträge befindet der Regierungsrat.

 

Ein Gesuch um einen Beitrag aus dem Lotteriefonds oder Sportfonds kann jederzeit über das Online-Gesuchsportal eingereicht werden. Bereits abgeschlossene Projekte werden nicht unterstützt. Fixe Einreichungsfristen gelten für Jahresbeiträge an Sportvereine und für bestimmte Beiträge im Bereich Kulturförderung. 

News

  • 11.08.2026
    Medienmitteilung

    Höchste Waldbrandgefahr: Absolutes Feuerverbot im Freien
    Das Amt für Wald und Wild erhöht in Absprache mit der Gebäudeversicherung Zug die Waldbrandgefahr auf die höchste Gefahrenstufe «sehr gross». Ab Mittwoch, 12. August gilt im gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien.
    Höchste Waldbrandgefahr: Absolutes Feuerverbot im Freien
  • 27.07.2026
    Medienmitteilung

    Feuer- und Feuerwerksverbot 1. August
    Der Kanton Zug hält an den geltenden Massnahmen betreffend Waldbrandgefahr fest.
    Feuer- und Feuerwerksverbot 1. August
  • 09.07.2026
    Medienmitteilung

    Grosse Waldbrandgefahr im Kanton Zug
    Der Kanton Zug erhöht in Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen die Gefahrenstufe auf «gross» (Stufe 4 von 5). Ab Freitag, 10. Juli gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
    Grosse Waldbrandgefahr im Kanton Zug