Lotteriefonds und Sportfonds
Der Kanton Zug ist Mitglied der Swisslos Interkantonale Landeslotterie. 67 Prozent des kantonalen Gewinnanteils fliessen in den Lotteriefonds, der gemeinnützige, kulturelle Zwecke im Kanton unterstützt. Mit 33 Prozent subventioniert der Sportfonds Vereine und Verbände im Breitensport.
Dossier
Beiträge werden nur an Vorhaben mit einem Bezug zum Kanton Zug oder an Vorhaben mit gesamtschweizerischer Bedeutung ausgerichtet. Zudem setzt die Ausrichtung eines Beitrags in der Regel eine möglichst breit abgestützte Finanzierung durch Dritte und angemessene Eigenleistungen voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Beitrag.
Über die Vergabe von Beiträgen aus dem Lotteriefonds oder dem Sportfonds bis zu 10 000 Franken beziehungsweise in bestimmten Fällen bis zu 20 000 Franken entscheidet die zuständige Direktion oder die Staatskanzlei. Über höhere Beiträge befindet der Regierungsrat.
Ein Gesuch um einen Beitrag aus dem Lotteriefonds oder Sportfonds kann jederzeit über das Online-Gesuchsportal eingereicht werden. Bereits abgeschlossene Projekte werden nicht unterstützt. Fixe Einreichungsfristen gelten für Jahresbeiträge an Sportvereine und für bestimmte Beiträge im Bereich Kulturförderung.
News
11.08.2026
Medienmitteilung11.08.2026
Medienmitteilung
Höchste Waldbrandgefahr: Absolutes Feuerverbot im FreienDas Amt für Wald und Wild erhöht in Absprache mit der Gebäudeversicherung Zug die Waldbrandgefahr auf die höchste Gefahrenstufe «sehr gross». Ab Mittwoch, 12. August gilt im gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien.
27.07.2026
Medienmitteilung27.07.2026
Medienmitteilung
Feuer- und Feuerwerksverbot 1. AugustDer Kanton Zug hält an den geltenden Massnahmen betreffend Waldbrandgefahr fest.
09.07.2026
Medienmitteilung09.07.2026
Medienmitteilung
Grosse Waldbrandgefahr im Kanton ZugDer Kanton Zug erhöht in Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen die Gefahrenstufe auf «gross» (Stufe 4 von 5). Ab Freitag, 10. Juli gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.