Direktionssekretariat
Planen und beraten, koordinieren und kommunizieren: Als Stabstelle der Sicherheitsdirektion sorgen wir mit unseren Ämtern und anderen Dienststellen für die öffentliche Sicherheit der Zuger Bevölkerung.
Unsere Themen
Das Direktionssekretariat ist für die folgenden Themen und Dienstleistungen zuständig:
Monday to Friday 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Über uns
Als Stabsstelle der Sicherheitsdirektion nehmen wir Planungs-, Koordinations-, Kommunikations-, und Beratungsaufgaben in Zusammenarbeit mit den Ämtern und anderen Dienststellen wahr. Wir beraten und unterstützen die Sicherheitsdirektorin sowie die Ämter und Dienststellen in juristischen Fragen, in der Kommunikation sowie bei Submissionen oder Vertragsverhandlungen.
Wir erarbeiten Entscheidungsgrundlagen für den Regierungsrat, unter anderem Gesetzesentwürfe und weitere Rechtserlasse, Stellungnahmen auf parlamentarische Vorstösse sowie Vernehmlassungsantworten an Bund und Konferenzen der Kantone. Zudem sind wir für Lotterien und Geldspiele im Kanton Zug zuständig. Ebenfalls im Direktionssekretariat angesiedelt ist die kantonale Opferhilfestelle.
Unser Rechtsdienst bearbeitet die Verwaltungs- oder Aufsichtsbeschwerden, die gegen die Ämter der Sicherheitsdirektion erhoben werden. Bei Haftungsansprüchen gegen den Kanton vertreten wir den Regierungsrat.
Team

Michael Siegrist
Stv. Generalsekretär
6300 Zug

Alexandra Boller
Jur. Mitarbeiterin /
6300 Zug

Sandra Brechbühl
Jur. Mitarbeiterin /
6300 Zug

Karin Bruderer Lötscher
Jur. Mitarbeiterin
6300 Zug

Christine Gander Henz
Jur. Mitarbeiterin
6300 Zug

Carmen Lingg
Jur. Mitarbeiterin /
6300 Zug

Anders Dahl Rasmussen
Leiter Finanzen / IT
6300 Zug

Kommunikation
Sara Gianella
Kommunikationsverantwortliche
6300 Zug

Zentrale Dienste
Carmen Lingg
Leiterin Zentrale Dienste
6300 Zug

Karin Bachmann-Villiger
Sachbearbeiterin
6300 Zug


Brigitte Marchon
Sachbearbeiterin
6300 Zug

Pooja Tharmalingam
Büroassistentin in Ausbildung
6300 Zug

Laufende Rechtsetzungsprojekte
Wir betreuen und begleiten die Verfahren zu Gesetzesänderungen oder neuen Rechtserlassen aus dem Sicherheitsbereich:
Änderung des Gesetzes über die Steuern im Strassenverkehr (SVStG): Ziel ist die langfristige Sicherstellung der Spezialfinanzierung Strassenbau. Die heutige Besteuerung nach Hubraum soll ersetzt werden. Der Hubraum wird immer kleiner, die Motoren immer stärker. Dadurch sinken die durchschnittlichen Steuereinnahmen pro Fahrzeug. Als neue Steuerparameter sind Gesamtgewicht und Leistung vorgesehen. Anhand eines zeitlich begrenzten Bonus sollen überdies besonders energieeffiziente Fahrzeuge gefördert werden. Daneben sind punktuell kleinere Anpassungen vorgesehen.
Stand: Externe Vernehmlassung abgeschlossen, laufende direktionsinterne Anpassung der Vorlage für 2. Lesung im Regierungsrat.
Ergebnis der 1. Lesung des RR vom 29. März 2022: Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Steuern im Strassenverkehr vom 30. Oktober 1986 (Strassenverkehrssteuergesetz [SVStG]; BGS 751.22) (zg.ch)
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