Stationär wohnen, arbeiten, sich beschäftigen

Viele Menschen mit oder ohne Behinderung fühlen sich in einer Institution am richtigen Ort, weil sie mehr Betreuung brauchen, als im privaten Bereich angeboten werden kann.

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Erwachsene mit Behinderung

Sie können sich aussuchen, ob Sie zum Beispiel auf einem Bauernhof wohnen und arbeiten möchten oder in Institutionen. Es gibt verschiedene Angebote im Kanton Zug. Sie können auch ausserkantonale Institutionen in Anspruch nehmen. Das neue Gesetz LBBG schafft weitere Möglichkeiten.

Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Das Amt für gemeindliche Schulen der Direktion für Bildung und Kultur ist zuständig für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die eine geeignete Förderung, Schule oder einen Platz in einem Internat suchen.

Kinder und Jugendliche ohne Behinderung

Manchmal braucht es aus familiären oder sozialen Gründen vorübergehend oder langfristig eine stationäre Betreuung für Kinder und Jugendliche. Diese können sie in einem Kinder- und Jugendheim oder bei Pflegefamilien erhalten.

Für Platzierungen bei Pflegefamilien, die keiner Platzierungsorganisation angehören, ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zuständig.

Pflegefamilien

Sie finden auf der Website der KESB Informationen zu einzelnen Pflegefamilien. Pflegefamilien, die einer Familienplatzierungsorganisation angeschlossen sind, sowie sozialpädagogische Pflegefamilien sind in der Zuständigkeit der Abteilung Behinderung und Betreuungsleistungen.

Personen mit suchtbedingten Problemen

Für das Thema Sucht und die Finanzierung von entsprechenden Angeboten sind im Kanton Zug die Gesundheitsdirektion und/oder die Gemeinden zuständig.

Kontakt

Behinderung und Betreuungsleistungen

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