Alle Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf haben ein Anrecht auf besondere Förderung. Über die Zuweisung zu Angeboten der besonderen Förderung entscheidet die Rektorin oder der Rektor. Grundsätzlich ist die integrative Schulungsform gegenüber der separativen vorzuziehen.

Allgemein

Das Angebot der Regelschule umfasst:

  • Heilpädagogische Förderung - Unterstützung im Lernen und Sozialen (SHP)
  • Begabungs- und Begabtenförderung (BBF)
  • Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
  • Förderung bei fehlendem Fremdsprachenunterricht vor der Wohnsitznahme im Kanton Zug
  • Logopädie
  • Psychomotoriktherapie

Richtlinien Besondere Förderung

Die Richtlinien Besondere Förderung beschreiben die gesetzlichen Grundlagen und die Prozesse im Zusammenhang mit der Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf für Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe I.

Ansprechperson Besondere Förderung

Für Fragen im Bereich der Besonderen Förderung dürfen Sie sich gerne an unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin, Frau Nadja Tobler, wenden.

Kontakt

Sonderpädagogik

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