Pharmazeutische Abteilung
Die Pharmazeutische Abteilung ist verantwortlich für den Vollzug der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Heilmittel. Personen und Betriebe, welche Heilmittel lagern, herstellen und abgeben sind verpflichtet, die Patienten- und Heilmittelsicherheit sowie die Qualität der Heilmittel zu gewähren.
Unsere Themen
In der Übersicht der Themen finden Sie die gesetzlichen Vorgaben, Merkblätter und Leitlinien und weitere nützliche Informationen für den Umgang mit Heilmitteln. Zudem finden Sie hier Gesuchsformulare zum Beantragen von Bewilligungen zum Führen von öffentlichen Apotheken, Privatapotheken oder von Berufsausübungsbewilligungen, und gesetzliche Grundlagen für den Grosshandel.
Betreiben Sie ein Solarium oder Kosmetikbetrieb? Dann finden hier Anweisungen und Informationen zu den Bestimmungen zum Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall.
Über uns
Wir von der Pharmazeutischen Abteilung sind verantwortlich für den Vollzug der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Heilmittel. Personen und Betriebe, welche Heilmittel lagern und abgeben sind verpflichtet, die Patienten- und Heilmittelsicherheit sowie die Qualität der Heilmittel jederzeit zu gewährleisten.
Wir stellen Bewilligungen für diese Personen und Betriebe (Detailhandel) aus und überprüfen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben mit regelmässigen Inspektionen. Weiter umfasst unser Tätigkeitsfeld auch den Schutz vor Fälschungen oder missbräuchlich angewendeten Arzneimitteln und generelle Abgrenzungsfragen zu Lebensmitteln und Chemikalien.
Team
Kantonsapothekervereinigung
Unsere Kantonsapothekerin leistet Beiträge in der Kantonsapothekervereinigung. Diese erarbeitet und publiziert Merkblätter und Leitlinien für sämtliche Bereich im Umgang mit Heilmitteln. Der Zweck ist die Förderung der Heilmittel- und Therapiesicherheit und die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit.