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Lebensmittelkontrolle

Im Zentrum der Lebensmittelkontrolle steht die Gewährleistung des Gesundheits- und Täuschungsschutzes für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Weitere Vollzugsthemen sind Chemikalien und Radon.

Unsere Themen

Die Anforderungen für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände sind in der Schweizer Lebensmittelgesetzgebung geregelt. Gebrauchsgegenstände im Sinne der Lebensmittelgesetzgebung sind Produkte, die mit dem menschlichen Körper oder Lebensmitteln in Berührung kommen wie Kosmetika, Dusch- und Badewasser, Geschirr oder Lebensmittelverpackungen. Es wird die Überwachung der gesamten Kette von der Produktion über den Transport, die Verarbeitung der Produkte und den Handel bis zu den Konsumenten gefordert.
Die Anforderungen für Chemikalien sind in der Chemikaliengesetzgebung und für Radon im Strahlenschutzrecht geregelt. 
Für den Vollzug der genannten Gesetzgebungen sind die Kantone zuständig.

Verbraucherbeschwerde

Haben Sie kürzlich in einem Restaurant gegessen oder ein Lebensmittel gekauft und traten danach Krankheitssymptome wie Bauchschmerzen, Übelkeit oder Kopfschmerzen auf?
Das können Sie uns via Kontaktformular melden.

Kontakt

Lebensmittelkontrolle

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Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
Montag bis Freitag
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Samstag bis Sonntag
geschlossen

Team

Mattias Fricker

Kantonschemiker und Amtsleiter
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Kristine Hotz

Stv. Kantonschemikerin
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Nicole Fries

Leiterin Lebensmittelinspektorat
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6312 Steinhausen

Matthias Foerster

Lebensmittelkontrolleur
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Caroline Müller

Lebensmittelinspektorin
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