Lebensmittelkontrolle
Im Zentrum der Lebensmittelkontrolle steht die Gewährleistung des Gesundheits- und Täuschungsschutzes für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Weitere Vollzugsthemen sind Chemikalien und Radon.
Unsere Themen
Die Anforderungen für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände sind in der Schweizer Lebensmittelgesetzgebung geregelt. Gebrauchsgegenstände im Sinne der Lebensmittelgesetzgebung sind Produkte, die mit dem menschlichen Körper oder Lebensmitteln in Berührung kommen wie Kosmetika, Dusch- und Badewasser, Geschirr oder Lebensmittelverpackungen. Es wird die Überwachung der gesamten Kette von der Produktion über den Transport, die Verarbeitung der Produkte und den Handel bis zu den Konsumenten gefordert.
Die Anforderungen für Chemikalien sind in der Chemikaliengesetzgebung und für Radon im Strahlenschutzrecht geregelt.
Für den Vollzug der genannten Gesetzgebungen sind die Kantone zuständig.
Verbraucherbeschwerde
Haben Sie kürzlich in einem Restaurant gegessen oder ein Lebensmittel gekauft und traten danach Krankheitssymptome wie Bauchschmerzen, Übelkeit oder Kopfschmerzen auf?
Das können Sie uns via Kontaktformular melden.
Kontakt
Lebensmittelkontrolle
6312 Steinhausen
–
–
geschlossen
Team
Mattias Fricker
6312 Steinhausen
Kristine Hotz
6312 Steinhausen
Nicole Fries
6312 Steinhausen
Matthias Foerster
6312 Steinhausen
Caroline Müller
6312 Steinhausen