Planung im Wald
Der Wald soll seine Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen. Mit der Waldplanung werden die verschiedenen Ansprüche an den Wald koordiniert, priorisiert und Ziele für die Waldbewirtschaftung definiert.
Waldinventur
Daten zum Zustand und zu der Entwicklung des Waldes werden über periodische Waldzustandserhebungen, sogenannte Waldinventuren, gesammelt. Diese Waldinventurdaten dienen insbesondere den Forstbehörden zur Überprüfung der Zielerreichung sowie zur Früherkennung von Fehlentwicklungen.
Die Datenerhebung erfolgt über ein festgelegtes Stichprobennetz, welches systematische und wiederholbare Aufnahmen zulässt. Die erhobenen Daten lassen durch statistische Hochrechnungen Aussagen über die gesamte Waldfläche zu. Die vierte Zuger Waldinventur findet von Herbst 2023 bis Frühling 2025 statt.
Richtplan und Waldentwicklungsplan
Im Kapitel Wald des kantonalen Richtplans sind die Vorrangfunktionen der Waldflächen festgesetzt. Dies sind die Wälder mit besonderer
- Schutzfunktion gegen Naturgefahren,
- Naturschutzfunktion,
- Erholungsfunktion.
Im kantonalen Waldentwicklungsplan sind die öffentlichen Interessen am Wald beschrieben und langfristige Entwicklungsziele festgelegt. Der aktuelle Waldentwicklungsplan wurde 2012 vom Regierungsrat beschlossen.
Im kantonalen Nachhaltigkeitsbericht Wald wird der Waldzustand beurteilt und die Zielerreichung anhand entsprechender Indikatoren bewertet. Das Fazit von 2014 lautet: «Der Zuger Wald ist in einem zufriedenstellenden Zustand und hat sich in den letzten Jahrzehnten positiv entwickelt.»
Ausführungsplanung
In der Ausführungsplanung, den waldfunktionsspezifischen Konzepten und Projekten, werden die Festlegungen des Waldentwicklungsplans konkretisiert, und es wird aufgezeigt, wie das Bundes- und Kantonsrecht sowie die behördenverbindlichen Ziele parzellenscharf umgesetzt werden sollen. Diese Ausführungsplanung ist Basis für die eigentümerverbindliche Sicherung über Verträge und Vereinbarungen.
Beiträge und Entschädigungen
Für verschiedene forstliche Massnahmen von öffentlichem Interesse leisten Bund und Kantone Beiträge und Entschädigungen. Diese können über den zuständigen Revierförster beantragt werden.
Anpassung an den Klimawandel
Damit der Wald seine Funktionen auch langfristig erfüllen kann, soll der Wald möglichst vital und vielfältig sein. Deshalb wird empfohlen, den Wald möglichst naturnah zu bewirtschaften und eine zukunftsfähige Waldverjüngung anzustreben.
Wildeinfluss auf die Waldverjüngung
Schalenwildarten wie Reh, Gams und Hirsch können bei hoher Bestandsdichte die Nachhaltigkeit der Waldverjüngung gefährden, indem sie Knospen und Triebe junger Bäume fressen, was zu einer Wachstumsverzögerung oder zum Absterben des Baumes führen kann. Um diesen Einfluss des Wildes auf die Waldverjüngung zu messen, werden seit 2009 jährliche Verjüngungsaufnahmen auf Indikatorflächen durchgeführt. Ein Beschrieb der Methode sowie die aktuellsten Resultate sind dem Bericht «Wildeinfluss auf die Waldverjüngung – Verjüngungsaufnahmen auf Indikatorflächen» zu entnehmen.