Einreichen einer Klage / eines Gesuchs
Die Zuger Gerichte sind bemüht, den Zugang zum Gericht so einfach wie möglich zu gestalten. Dennoch kann das Einreichen einer Klage oder eines Gesuchs für Unerfahrene hürdenreich sein. Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen und Hilfestellungen dazu.
Formelle Anforderungen
Eingaben an das Kantonsgericht können schriftlich in Papierform oder in elektronischer Form eingereicht werden. Eine elektronische Eingabe muss mit einer anerkannten qualifizierten elektronischen Signatur (eSignatur) versehen sein. Dies setzt den vorgängigen Erwerb einer solchen Signatur voraus. Wenn Sie Ihre Klage oder Ihr Gesuch per Post versenden, empfiehlt es sich, dies stets per Einschreiben zu tun und den Beleg für den Versand sorgfältig aufzubewahren.
Klagen und Gesuche sind – wie alle Eingaben – samt den dazugehörigen Beilagen jeweils in je einem Exemplar für das Gericht und in einem weiteren Exemplar für sämtliche involvierten Gegenparteien (mindestens im Doppel) einzureichen.
Bei der Einleitung einer Klage oder eines Gesuchs sind folgende Fragen vorab zu klären:
- gegen wen richtet sich die Klage (sog. Passivlegitimation); und
- wo muss die Klage erhoben werden (örtliche und sachliche Zuständigkeit).
Bei juristischen Personen ist genau zu prüfen, wer Vertragspartnerin ist und ob unter der gewählten Bezeichnung eine Firma eingetragen ist. Es empfiehlt sich daher ein vorgängiger Blick ins Handelsregister.
Grundsätzlich muss dort geklagt werden, wo der Wohn- oder Geschäftssitz der beklagten Partei liegt. Daneben gibt es aber auch diverse besondere Regelungen, je nachdem, um welche Art von Streitigkeit es sich handelt. So kann bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen z.B. alternativ auch an dem Ort geklagt werden, an dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gewöhnlich die Arbeit verrichtet. Die Orte, an denen in einem bestimmten Fall geklagt werden kann, werden Gerichtsstände genannt. Sie sind in den Art. 9-46 der Zivilprozessordnung (ZPO) abschliessend geregelt. Soweit das Gesetz keinen zwingenden Gerichtsstand vorschreibt, können sich die Parteien auch einvernehmlich auf einen bestimmten Gerichtsstand einigen; entweder im Voraus in einer sog. Gerichtsstandsvereinbarung oder auch erst im Nachhinein. Oft finden sich Gerichtsstandsvereinbarungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Verträgen. Es lohnt sich daher, dies vorab zu prüfen.
Beachten Sie auch, dass eine Vielzahl an Verfahren einen vorgängigen Schlichtungsversuch voraussetzen. Ausnahmen von dieser Regel bestehen insbesondere bei eherechtlichen Verfahren sowie bei den vorsorglichen Massnahmen.
Ganz generell wird empfohlen, vor der Einreichung einer Klage oder eines Gesuchs am Kantonsgericht eine Anwältin oder einen Anwalt zu konsultieren.
Inhaltliche Anforderungen
Aus dem Gesuch bzw. der Klage muss ein klar verständliches Rechtsbegehren hervorgehen (Was will die klagende Partei mit der Klage erreichen? Wozu soll das Gericht die Gegenpartei verpflichten?). Soll die Gegenpartei zur Bezahlung einer bestimmten Summe Geldes verpflichtet werden, so ist diese zu beziffern. Ebenfalls sind der Streitgegenstand (Worum geht es überhaupt?) und die Parteien (Wer klagt gegen wen?) zu bezeichnen sowie die Eingabe zu datieren und handschriftlich zu unterzeichnen. Zudem hat die Klage oder das Gesuch – ausser im vereinfachten Verfahren – in dem Sinne eine Begründung zu enthalten, als die klagende/gesuchstellende Partei darlegen muss, auf welche Tatsachen sie ihre Klage oder ihr Gesuch stützt. Eine rechtliche Begründung ist hingegen grundsätzlich nicht erforderlich, aber je nach Prozessgegenstand durchaus sinnvoll.
In allen Zivilverfahren sind ausserdem die Beweismittel für die eigenen Behauptungen zu nennen. Alle schriftlichen Belege, die Ihnen bereits vorliegen, sind direkt mit der Eingabe einzureichen. Der Übersichtlichkeit halber ist zwingend ein Beweis- bzw. Beilagenverzeichnis zu erstellen.
Klage- und Gesuchsformulare (Vorlagen)
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Klage- und Gesuchsformularen, die die Zuger Gerichte anbieten, zum Download. Die Formulare sind vor dem Einreichen bei der zuständigen Stelle jeweils auszudrucken und eigenhändig zu unterzeichnen. Eingaben (Klagen und Gesuche) sowie die dazugehörigen Beilagen sind jeweils in je einem Exemplar für das Gericht und in einem weiteren Exemplar für sämtliche involvierten Gegenparteien (mindestens im Doppel) einzureichen.
Daneben stellt auch das Bundesamt für Justiz weitere ausgewählte Klageformulare des Bundes zur Verfügung.
Nähere Informationen zu den verschiedenen Klagen und Gesuchen finden Sie in den Rubriken «Besondere Verfahren», «Besondere eherechtliche Verfahren» sowie «Schuldbetreibung und Konkurs».
Klage im vereinfachten Verfahren
Gesuch um Aufhebung des ehelichen Haushalts
Gesuch um Aufhebung des gemeinsamen Haushalts (eingetragene Partnerschaft)
Gesuch um Ausschlagung der Erbschaft (Erbausschlagungserklärung)
Gesuch um Privatkonkurs (Insolvenzerklärung)
Gesuch um Konkurseröffnung (nach Betreibung) inklusiv Merkblatt
Gesuch um Rechtsöffnung (Rechtsöffnungsbegehren, inkl. Merkblatt)
Formular Scheidungsbegehren
Formular Scheidungskonvention (Muster)
Auflösungsbegehren eingetragene Partnerschaft
Auflösungskonvention eingetragene Partnerschaft
Gesuch um vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts
Gesuch und Merkblatt vorsorgliche Beweisaufnahme (pdf)
Gesuch und Merkblatt vorsorgliche Beweisaufnahme (Word)
Mehr zu
den Klageformularen des BundesMehr zu
Schuldbetreibung und KonkursHaftungsausschluss
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