Übertritte und Übergangsverfahren im Zuger Schulsystem
Die Übertritte in eine andere Schulstufe, die Berufsbildung oder eine kantonale Mittelschule sind Wegmarken jeder Schulkarriere. Eine Weichenstellung sind sie nicht. Durchlässige Bildungswege sorgen dafür, dass es keinen Abschluss ohne Anschlussmöglichkeit gibt.
Übertritte
Die Übertritte sind eine einmalige Chance und eine Herausforderung für alle Beteiligten. Eine Chance sind sie, weil die Erziehungsberechtigten die schulische Laufbahn ihrer Kinder intensiv begleiten. Eine Herausforderung stellen sie dar, weil die Erziehungsberechtigten, Kinder und Lehrpersonen gemeinsam entscheiden, welche Schulart der Sekundarstufe I bzw. welche kantonale Mittelschule oder lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule das Kind besuchen wird.
Das Zuger Bildungssystem ist breit gefächert und gut ausgebaut. Viele Wege und Übergänge ermöglichen allen, ihre Chancen wahrzunehmen: Jeder Abschluss führt wiederum zu einem Anschluss. Kinder und Jugendliche im Schulalltag und insbesondere bei den Entscheiden in Bezug auf die schulische und berufliche Laufbahn zu begleiten und zu beraten, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Um sie wahrzunehmen, sind Kenntnisse über die Bildungssystematik hilfreich.
Das Zuger Schul- und Bildungssystem kennt die folgenden Übertrittsverfahren und -möglichkeiten während der obligatorischen Schulzeit, die alle auf vergleichbare Weise ausgestaltet sind:
- Übertritt nach der 6. Primarklasse in die Sekundarstufe I
- Übertritt während 1. Klasse Sekundarschule ins Langzeitgymnasium
- Übertritt nach der 2. Klasse Sekundarschule ins Kurzzeitgymnasium
- Angebot BM Sek+ (3. Sek)
- Übertritt nach der 3. Klasse Sekundarschule in kantonale Mittelschulen
- Übertritt nach der 3. Klasse Sekundarschule in die Berufsbildung
- Übertritt nach der 3. Klasse Sekundarschule in lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen
- Einstiegsmöglichkeiten II – Entry possibilities secondary level II (upper secondary education)
- Eintritt neu zugezogener Kinder und Jugendlicher
- Übertrittsprüfung
- Projekt Chance Zug
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Informationen
Informationen zu den Zuger Mittelschulen
Anmeldung Lang- und Kurzzeitgymnasium
Die Anmeldung an ein kantonales Lang- oder Kurzzeitgymnasium erfolgt nach dem Zuweisungsentscheid direkt durch die Eltern.
- Informationsblatt AMH betr. Anmeldung Langzeitgymnasium
- Informationsblatt AMH betr. Anmeldung Kurzzeitgymnasium
Elektronische Anmeldung
Anmeldefristen
- Langzeitgymnasium: bis spätestens 25. März 2027
- Kurzzeitgymnasium: bis spätestens 8. März 2027
Zuteilungsverfahren
Ausführliche Informationen zum Zuteilungsverfahren finden Sie in den Broschüren:
- zg.ch/broschuere-schulwahl-zuteilung-langzeitgymnasium
- zg.ch/broschuere-schulwahl-zuteilung-kurzzeitgymnasium
Anmeldung Fachmittel- und Wirtschaftsmittelschule
- zg.ch/anmeldung-fachmittelschule
- zg.ch/anmeldung-wirtschaftsmittelschule
Anmeldefrist
- bis spätestens 20. März 2027
Informationsbroschüren und Websites Mittelschulen
Nachfolgend finden Sie die Links zu den verfügbaren Informationsbroschüren sowie den Websites der kantonalen Mittelschulen:
- Kantonsschule Zug KSZ - Langzeitgymnasium: ksz.ch
- Kantonsschule KSM - Lang- und Kurzzeitgymnasium: ksmenzingen.ch
- Kantonsschule Rotkreuz KSR - Lang- und Kurzzeitgymnasium: ksrotkreuz.ch
- Fachmittelschule FMS: fms-zg.ch - Broschüre
- Wirtschaftsmittelschule WMS: wms-zug.ch - Broschüre
Informationsveranstaltungen
Abklärungstest Übertritt II
- Infoblatt betr. Anmeldung Abklärungstest Übertritt II
- zg.ch/broschuere-uebertrittsverfahren-sekundarschule-mittelschule-berufsmaturitaetsschule
- zg.ch/uebertritte
Informationen für Lehrpersonen
Übertritt II
Weiterbildungsplattform und Webinar
- zg.ch/weiterbildung-uebertritt
- Webinar: Mittwoch, 2. September 2026, 13.30-15.00 Uhr
Bei Fragen oder Hinweisen zum Ausbildungsangebot an den Mittelschulen steht das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule (zg.ch/amh) oder die Rektorate der kantonalen Mittelschulen sehr gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.