Übertritt II Weiterbildungsplattform

Liebe Lehrperson Auf dieser Seite findest Du hilfreiche Informationen zum Übertritt von der Sekundarschule (inkl. S-B-A und I-B-A) zu den weiterführenden Schulen und zahlreiche Praxisunterlagen und Beispiele, die Dich im Schulalltag unterstützen.

Weiterbildungsplattform Übertritt II

0 Überblick

>>> LINK Webinar Übertritt II vom 17. September 2025 <<<

 

 

Kontaktperson für rechtliche Fragen

Sara Sigrist
Präsidentin Übertrittskommission II
Geschäft: +41 41 594 57 65
E-​Mail: sara.sigrist@zg.ch

 

Kontaktperson für schulische Fragen

Claudio Giglio
Mitglied Übertrittskommission II, Lehrperson Sek I
Geschäft: +41 41 769 08 50
E-​Mail: claudio.giglio@schulen-​baar.ch

1 Zuger Schulsystem

Das Zuger Schulsystem zeichnet sich aus durch seine Durchlässigkeit. Als bedeutsame Weichenstellungen in der schulischen Laufbahn einer Schülerin bzw. eines Schülers werden die Übertritte in eine andere Schulstufe (Primar - Sek I) oder eine kantonale Mittelschule (Sek I - Sek II) wahrgenommen. Das Zuger Schul-​ und Bildungssystem kennt die folgenden Übertrittsmöglichkeiten und -​verfahren während der obligatorischen Schulzeit, die alle auf vergleichbare Weise ausgestaltet sind:

Übertritt I: 
– Übertritt von der Primarstufe in eine Schulart der Sekundarstufe I (Werkschule, Realschule, Sekundarschule, Langzeitgymnasium);
– Übertritt während der 1. Klasse der Sekundarschule ins Langzeitgymnasium;

Übertritt II: 
– Übertritt am Ende der 2. Klasse der Sekundarschule ins Kurzzeitgymnasium;
– Übertritt am Ende der 3. Klasse der Sekundarschule in die Fachmittelschule,
Wirtschaftsmittelschule sowie ins Kurzzeitgymnasium und in die lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschule

Auf dieser Weiterbildungsplattform findest Du alle Informationen zum Übertritt II. Für Informationen zum Übertritt I ist das Amt für gemeindliche Schulen zuständig. 

Kindergarten, Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

2 Ablauf Übertrittsverfahren II

Hier findest du alle Termine und den Ablauf für das Übertrittsverfahren II

Die Übertrittskommission II hat alle Fragen, die in den letzten Jahren von den Lehrpersonen zum Ablauf des Übertrittsverfahrens II gestellt worden sind, in einem FAQ zusammengefasst. 

rechtliche Grundlagen
Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (BGS 412.113)

3 Ablauf Übertritt Berufsmaturitätsschule

  • Zuweisungskriterien, -​gespräch und -​entscheid entsprechen dem Verfahren bei den kantonalen Mittelschulen
  • Bis zum 1. März müssen die Zuweisungsentscheide für die lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule gefällt und unterzeichnet sein.
  • Hat eine Schülerin, ein Schüler einen unterzeichneten Zuweisungsentscheid, leiten die Erziehungsberechtigten diesen bis Ende März zur Anmeldung an das Amt für Berufsbildung weiter.
  • Können sich Erziehungsberechtigte und Lehrperson nicht einigen, können die Eltern die Jugendliche bzw. den Jugendlichen bis spätestens Ende März beim Amt für Berufsbildung zur Aufnahmeprüfung anmelden. Eine Zulassungsbeschränkung zu diesem Test existiert nicht.

Weitere Informationen zur Berufsmaturität findest Du direkt beim Amt für Berufsbildung

 

 

4 Übertrittskommission II

Die Übertrittskommission II ist für die Qualitätssicherung des Übertrittsverfahrens II zuständig. Sie trifft sich quartalsweise und wird vom Amt für Mittelschulen geleitet. Die Kommission besteht einerseits aus Vertretungen der abgebenden Schulen (gemeindliche Schulen Sek I) und andererseits aus Vertretungen der aufnehmenden Schulen (kantonale Mittelschulen). Fragen und Anliegen an die Übertrittskommission II kannst Du direkt an Sara Sigrist schicken. 

  • Aufgaben
    a) Organisation Abklärungstest Übertritt II
    b)  1. Zuweisungsentscheid Abklärungstest Übertritt II
         2. Zuweisungsentscheid für Klassenlehrperson bei späten Eintritten
         3. Zuweisungsentscheid bei begründeten Ausnahmefällen
    c) Begleitung und Überwachung Übertrittsverfahren II
    d) Berichterstattung an Bildungsrat
     
  • Mitglieder
    - Sara Sigrist, wissenschaftliche Mitarbeiterin AMH, Präsidentin
    - Patric Matter, Prorektor KSM
    - Jonas Briner, Prorektor KSR
    - Muriel Schers, Prorektorin FMS
    - Axel Patrick Buse, Rektor WMS
    - Reto Kurmann, Rektor gemeindliche Schule Hünenberg
    - Claudio Giglio, Lehrperson Sekundarstufe Baar

5 Tipps für die Praxis

In den vorigen Kapiteln sind alle rechtlichen Vorgaben und Abläufe zum Übertrittsverfahren II aufgezeigt. Im Kapitel 5 wird dir nun eine mögliche Umsetzung in der Praxis aufgezeigt und es werden Hinweise und Ideen für die einzelnen Elemente geliefert. Deine Ansprechperson für Fragen zur Praxis ist Claudio Giglio, Lehrperson der Oberstufe Baar und Mitglied der Übertrittskommission II (claudio.giglio@schulen-​baar.ch). Er hat die folgenden Inhalte erstellt und stellt dir zahlreiche Praxisbeispiele und -​unterlagen unter diverse Downloads zur Verfügung. Die Unterlagen sind alle anonymisiert, es sind keine Rückschlüsse auf Personen möglich.

Diese Grafik gibt dir einen Überblick über die verschiedenen Elemente des Übertrittsverfahrens II in der Praxis. Detailliertere Informationen zu den Elementen findest du in den Unterkapiteln 1-3 (Orientierungsgespräch I, Orientierungsgespräch II, Konfliktgespräche).

7 Webinar Übertrittsverfahren II

Am Mittwoch, 2. September 2026 hast Du die Gelegenheit, Dich online mit Deinen Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und Deine Fragen direkt zu stellen. Sara Sigrist und Claudio Giglio liefern die Antworten und geben zu Beginn einen kurzen Fachinput zum Übertrittsverfahren II. 

Datum: Mittwoch, 2. September 2026 13.30-15.00

Anmeldung: Bis zum 1. September 2026 via Anmeldelink