Bewilligungen und Anmeldungen für Gesundheitsberufe
Behandeln Sie im Kanton Zug gewerbsmässig Krankheiten oder Verletzungen bei Menschen? Dann benötigen Sie eine Bewilligung oder eine Anmeldebestätigung des Amts für Gesundheit.

Bewilligungsgesuche für die fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung und weitere Gesuchsformulare nach Berufsgruppe
Sie benötigen eine Berufsausübungsbewilligung des Amts für Gesundheit, wenn Sie unter eigener fachlicher Verantwortung und gewerbsmässig Krankheiten, Verletzungen oder sonstige Störungen von Menschen und Tieren behandeln. Betriebe wie HMO-Praxen, Physiotherapien, Ergotherapien, med. Laboratorien und Rettungsdienste brauchen je nach Betriebsform zusätzlich eine Betriebsbewilligung. Bewilligungen für Apothekerinnen und Apotheker sowie Drogistinnen und Drogisten erteilt die Pharmazeutische Abteilung.
Klicken Sie in der unteren Auswahl denjenigen Beruf an, für den Sie ein Bewilligungsgesuch oder weiterführende Informationen benötigen.
Weitere Bewilligungsgesuche
Weitere Bewilligungsgesuche finden Sie in der nachstehenden Übersichtsliste.
Bewilligungsfreie Tätigkeiten (meldepflichtig)
Bieten Sie im Kanton Zug gewerbsmässige Heilbehandlungen an? Dann benötigen Sie zur Berufsausübung keine Bewilligung. Sie unterstehen jedoch der Aufsicht des Amts für Gesundheit. Vor Aufnahme der Tätigkeit im Gesundheitsbereich gilt daher die Anmeldepflicht. Folgende Tätigkeiten sind zum Beispiel bewilligungsfrei (nicht abschliessende Aufzählung):
- Akupressur
- Bioresonanz
- Fussreflexzonenmassage
- Kinesiologie
- klassische Massage
- Moxibustion
- Polarity
- Shiatsu
Vervollständigen Sie das Online-Formular, um Ihre bewilligungsfreie Tätigkeit anzumelden. Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte Beschreibung der bisherigen und der vorgesehenen Tätigkeit sowie der Nachweis über besuchte Kurse einzureichen sind. Nachdem Sie das Formular eingereicht haben, erhalten Sie das schriftliche Bestätigungsschreiben von der Medizinischen Abteilung. Das Verfahren ist kostenlos.
Öffentliche Gesundheitsplattformen
Im Medizinalberuferegister MedReg befinden sich Daten von universitären Medizinalpersonen. Im Psychologieberuferegister PsyReg sind Psychologinnen und Psychologen mit eidgenössisch anerkannter Aus- und Weiterbildung registriert. Das Gesundheitsberuferegister GesReg und das Nationale Register der Gesundheitsberufe NAREG sind aktive, personenbasierte Register der nicht universitären Gesundheitsberufe.
Dossiers
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Medizinische Abteilung
6300 Zug
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