Aufenthalt und Niederlassung

Nach einem dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz von zehn Jahren kann Ihnen die Niederlassungsbewilligung erteilt werden. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite. In Ausnahmefällen kann die Niederlassungsbewilligung bereits nach fünf Jahren erteilt werden.

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