Ersatzabgabe für nicht erstellte Schutzräume
Informationen zur Ersatzabgabe für nicht erstellte Schutzräume finden Sie auf dieser Seite.
Allgemeines
Wird beim Hausbau kein privater Schutzraum erstellt oder ist der Schutzplatzbedarf im Beurteilungsgebiet gedeckt, hat die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer eine Ersatzabgabe zu leisten. Die Ersatzabgabe ist spätestens drei Monate nach dem Baubeginn zu entrichten.
Die Ersatzabgabe dient der Finanzierung von öffentlichen Schutzräumen der Gemeinden und zur Erneuerung von öffentlichen und privaten Schutzräumen. Sind alle Schutzräume erstellt oder ist deren Finanzierung vollumfänglich mit Ersatzabgaben sichergestellt, so können die verbleibenden Ersatzabgaben für weitere Zivilschutzmassnahmen verwendet werden.
Die Angaben zur Schutzraumbaupflicht sind in den Baugesuchsformularen integriert und müssen dort ausgefüllt werden. Somit fällt die Anmeldung der Ersatzabgabe mit dem Formular "Antrag Ersatzabgabe" weg.
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