Zuweisungsplanung
Die Zuweisungsplanung (ZUPLA) dient als Grundlage für einen vorsorglich angeordneten Schutzraumbezug.
Allgemeines
Bei der ZUPLA wird die ständige Wohnbevölkerung Schutzräumen zugewiesen. Das heisst für jede Einwohnerin und jeden Einwohner wird in der Nähe der Wohnadresse ein vollwertiger Schutzplatz bereitgestellt. Die Ergebnisse der ZUPLA werden der Bevölkerung spätestens bekanntgegeben, wenn die sicherheitspolitische Lage es erfordert.
Wo ist mein Schutzraum?
Als Grundsatz gilt: Wer über einen vollwertigen Schutzraum im Wohnhaus verfügt, ist diesem zugewiesen. In der Regel gelten Schutzräume als vollwertig, wenn sie gemäss den Technischen Weisungen für private Schutzräume (TWP 1966) erstellt worden sind (ab ca. 1966). Für Personen, die über keinen Schutzraum im Wohnhaus verfügen, kann die Zuweisung bei jeder Überarbeitung ändern. Da der administrative Aufwand für die jeweiligen Mitteilungen enorm wäre, wird auf die Bekanntgabe verzichtet. Interessentinnen und Interessenten können sich über ihre Schutzplatzzuweisung bei der Zivilschutzverwaltung des Kantons Zug erkundigen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Inbetriebnahme Schutzraum.
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