Zuweisungsplanung
Die Zuweisungsplanung (ZUPLA) dient als Grundlage für einen vorsorglich angeordneten Schutzraumbezug der Wohnbevölkerung. Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner wird in der Nähe der Wohnadresse ein vollwertiger Schutzplatz bereitgestellt.
Allgemeines
Bei der ZUPLA wird die ständige Wohnbevölkerung Schutzräumen zugewiesen. Somit wird für jede Einwohnerin und jeden Einwohner in der Nähe der Wohnadresse ein vollwertiger Schutzplatz bereitgestellt. Die Ergebnisse der ZUPLA werden der Bevölkerung spätestens dann bekanntgegeben, wenn die sicherheitspolitische Lage dies erfordert.
Wo ist mein Schutzraum?
Als Grundsatz gilt: Wer über einen vollwertigen Schutzraum im Wohnhaus verfügt, ist diesem zugewiesen. In der Regel gelten Schutzräume als vollwertig, wenn sie gemäss den Technischen Weisungen für private Schutzräume (TWP 1966) erstellt worden sind (ab ca. 1966). Für Personen, die über keinen Schutzraum im Wohnhaus verfügen, kann die Zuweisung bei jeder Überarbeitung ändern. Da der administrative Aufwand für die jeweiligen Mitteilungen enorm wäre, wird auf deren Bekanntgabe verzichtet. Interessierte Personen können sich bei der Zivilschutzverwaltung des Kantons Zug über ihre Schutzplatzzuweisung erkundigen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite «Inbetriebnahme Schutzraum».
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