Inbetriebnahme Schutzraum
In einem Notfall müssen Schutzräume innert fünf Tagen bezogen werden können. Alle Informationen für die Bevölkerung finden Sie auf dieser Seite.
Anordnung Schutzraumbezug
Der Bundesrat beurteilt laufend die Lage in Europa und die Auswirkungen auf die Schweiz. Im Falle einer sich abzeichnenden Veränderung, die für die Schweiz Auswirkungen auf die Bevölkerung hätte, würde durch den Bundesrat die Verstärkung des Bevölkerungsschutzes angeordnet. Die Schutzräume müssten durch die Eigentümerinnen respektive die Eigentümer innert fünf Tagen geräumt, eingerichtet und der schutzsuchenden Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. Der vorsorgliche Schutzraumbezug würde durch die kantonale Behörde angeordnet und die Zuweisungsplanung der Bevölkerung schriftlich mitgeteilt.
Informationen an die Bevölkerung zum Schutzraum
Schutzraum-Broschüre des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00
Die Zivilschutzverwaltung bleibt vom 23. Dezember 2024 bis und mit am 3. Januar 2025 geschlossen.