Inbetriebnahme Schutzraum
Im Notfall müssen die Schutzräume innert fünf Tagen bezogen werden können.
Anordnung Schutzraumbezug
Der Bundesrat beurteilt laufend die Lage in Europa und die Auswirkungen auf die Schweiz. Im Falle einer sich abzeichnenden Veränderung, die für die Schweiz Auswirkungen auf die Bevölkerung hätte, würde durch den Bundesrat die Verstärkung des Bevölkerungsschutzes angeordnet. Die Schutzräume müssten durch die Eigentümerinnen/Eigentümer innert fünf Tagen geräumt, eingerichtet und der schutzsuchenden Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. Der vorsorgliche Schutzraumbezug würde durch die kantonale Behörde angeordnet und die Zuweisungsplanung der Bevölkerung schriftlich mitgeteilt.
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