Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)
Mindestens alle 10 Jahre führt die Zivilschutzverwaltung eine periodische Schutzraumkontrolle durch. Der Schutzraum mit allen technischen Installationen wird auf die Betriebsbereitschaft geprüft.
Allgemeines
Die periodische Schutzraumkontrolle dient der Werterhaltung und der Einsatzbereitschaft der vorhandenen Schutzräume.
Als Eigentümer oder Eigentümerin müssen Sie Mängel beheben und fehlende Teile der Schutzraumausrüstung ersetzen.
Der Schutzraumkontrolleur meldet die Kontrolle schriftlich an. Wenn Sie verhindert sind, benachrichtigen Sie bitte den Kontrolleur rechtzeitig und vereinbaren Sie einen neuen Termin.
Die Gebäudeeigentümerin oder der Gebäudeeigentümer hat die PSK zu unterstützen und Vorbereitungen für eine behinderungsfreie Funktionskontrolle zu treffen.
Die wichtigsten Vorbereitungen für die Schutzraumkontrolle
- Zutritt zum Schutzraum
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Freier Zugang zum Ventilationsaggregat, evtl. Schlüssel für Kellerabteil besorgen
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Betrieb des VA (elektrisch und manuell)
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Vollständiges Öffnen und Schliessen der Panzertüre und des Panzerdeckels
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Funktionskontrolle des Überdruck-/Explosionsschutzventils
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Sichtkontrolle des Bodens, der Wände und der Decke
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Sichtkontrolle der Schutzraumausrüstung (Liegestellen, Trockenclosett-Sortiment)
Kontrolleure
Der Kontrolleur kann auf Wunsch Tipps und Hinweise für den Betrieb und den Unterhalt des Schutzraumes geben.
Im Prüfprotokoll hält der Kontrolleur festgestellte Mängel fest. Das Protokoll ist durch den Hauseigentümer, Verwalter oder Hauswart zu unterzeichnen. Die Behebung der Mängel wird mit einer Verfügung der Zivilschutzverwaltung festgelegt. Bei wesentlichen oder kritischen Mängeln wird eine Nachkontrolle durchgeführt.
Montag bis Freitag 07:30 - 11:45 13:30 - 17:00