Schutzraumunterhalt
Sie sind Hauseigentümerin oder Hauseigentümer? Dann sind Sie verpflichtet, für den Unterhalt des Schutzraumes zu sorgen. Was zu Ihren Aufgaben gehört, lesen Sie auf dieser Seite.
Allgemeines
- Schutzräume dienen dem Schutz der Bevölkerung im Falle eines bewaffneten Konflikts oder bei Katastrophen und Notlagen.
- Schutzräume und ihre Einrichtungen müssen durch die Eigentümerin oder den Eigentümer immer zugänglich und betriebsbereit gehalten werden.
- Schutzräume müssen auf Anordnung der Behörden innert 5 Tagen durch die Eigentümerin oder den Eigentümer bezugsbereit gemacht werden.
- Zur Gewährleistung der Betriebsbereitschaft des Schutzraumes ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nach Gesetz verpflichtet, für den Unterhalt zu sorgen.
- Schutzräume dürfen für zivilschutzfremde Zwecke, zum Beispiel als Lager, Keller, Bastel- und Spielraum oder Archiv, genutzt werden. Dabei sind die Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit, Elektroinstallationen, Brandschutz usw. zu beachten.
- Es dürfen keine baulichen oder technischen Veränderungen an der Schutzraumhülle (Boden, Wände, Decke), den Panzertüren und den Panzerdeckeln sowie dem Belüftungssystem vorgenommen werden.
- Wird der Schutzraum durch eine bauliche oder haustechnische Massnahme tangiert, ist dem zuständigen Amt ein Projekt zur Genehmigung einzureichen (Bewilligungspflicht).
- Schutzräume werden mindestens alle zehn Jahre durch die Behörden kontrolliert.
Unterhalt TWP Schutzraum
Zu Ihrer Hilfestellung für den Schutzraumunterhalt kann das folgende Video hilfreich sein.
Unterhaltsarbeiten
Durch zweckmässige Wartung und einfache Unterhaltsarbeiten kann die Lebensdauer der Schutzraumbauteile verlängert werden. Die Kontrolle und Unterhaltsarbeiten müssen alle zwölf Monate gemäss dem Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen durchgeführt werden.
Betrieb des Ventilationsaggregats im Sommer
An Sommertagen fördert das Ventilationsaggregat (VA) warme Luft in den kühlen Schutzraum. Durch die Abkühlung der Luft erhöht sich die relative Luftfeuchtigkeit im Schutzraum. Werte über 65 Prozent relative Feuchtigkeit sind für die Geräte (Rost) und die im Keller gelagerten Waren ungünstig.
In den Sommermonaten sollte die Lüftung auf die kühlere Nachtzeit verlegt werden und in den Wintermonaten auf die Nachmittagszeit.
Häufig festgestellte Mängel
Anlässlich der periodischen Kontrollen werden am häufigsten die nachfolgenden Mängel festgestellt:
- Die Sickerpackung im Notausstieg/Fluchtröhre ist mit Gras und Laub verschmutzt. Das Regenwasser kann nicht mehr ablaufen.
- Rost an den Metallteilen der Panzertüre und Panzerdeckel.
- Verhärtete/spröde Gummidichtungen (regelmässiges Reinigen mit einem Lappen und Behandeln der Dichtung mit einem Silikonstift verlängern die Lebensdauer).
- VA und Gasfilter sind nicht mit Plastikfolie abgedeckt (verschmutzte Gummiteile weisen eine verkürzte Lebensdauer auf).
- Demontage von Teilen der Ventilationsanlage (Explosionsschutzventil, Überdruckventil, Ventilationsaggregat).
- Das Ventilationsaggregat ist durch Waren zugedeckt und kann nicht in Betrieb genommen werden.
- Die Panzertüre und Panzerdeckel können nicht ungehindert geschlossen werden.
- Die Verschlusshebel der Panzertüre/Panzerdeckel sind nicht richtig eingestellt und können nicht vollständig geschlossen werden (ausgehärtete Gummidichtung).
- Holzkeil unter der Panzertüre fehlt (Sicherheit).
Die Hauseigentümerschaft ist verpflichtet, den Schutzraum zu unterhalten und Mängel zu beheben.
Wasserschäden
Dringt Wasser in einen Schutzraum ein, ist dieses umgehend zu entfernen. Sind Schutzraumkomponenten (Ventilationsaggregat, Gasfilter, Liegestellen, Trockenklosett und Abschlüsse) davon betroffen, ist das Amt zu informieren.
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00