Verwaltungsrechtspflege

Das Verwaltungsgericht ist die letzte kantonale Instanz in Verwaltungssachen. Die Schätzungskommission amtet als Spezialverwaltungsgericht bei amtlichen Schätzungen und Bewertungen von Grundstücken.

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Ämter und Bereiche

Über uns

Die zuständigen Organe gewähren den Bürgerinnen und Bürgern Rechtsschutz gegenüber Verwaltungsentscheiden von gemeindlichen und kantonalen Behörden.

In der Regel kann die dazu berechtigte Person zunächst die hierarchisch übergeordnete Verwaltungsbehörde, d.h. Gemeinderat und Regierungsrat, anrufen. Diese überprüft als Beschwerdeinstanz die Angemessenheit und Rechtmässigkeit eines Entscheides. Anschliessend kann der Beschwerdeentscheid im Sinne der Rechtsweggarantie noch beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Es steht ausserhalb der Verwaltung und kontrolliert grundsätzlich die Rechtmässigkeit des Entscheides.

Im Kanton Zug werden Organisation und Verfahren hauptsächlich durch das Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (VRG) vom 1. April 1976 geregelt. Für die kantonale Schätzungskommission sind die Bestimmungen von § 61 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 26. November 1998 massgebend.

 

Kontakt

Verwaltungsgericht

Hofstrasse 13, Postfach
6301 Zug
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