Verwaltungsrechtspflege
Das Verwaltungsgericht ist die letzte kantonale Instanz in Verwaltungssachen. Die Schätzungskommission amtet als Spezialverwaltungsgericht bei amtlichen Schätzungen und Bewertungen von Grundstücken.

Ämter und Bereiche
Über uns
Die zuständigen Organe gewähren den Bürgerinnen und Bürgern Rechtsschutz gegenüber Verwaltungsentscheiden von gemeindlichen und kantonalen Behörden.
In der Regel kann die dazu berechtigte Person zunächst die hierarchisch übergeordnete Verwaltungsbehörde, d.h. Gemeinderat und Regierungsrat, anrufen. Diese überprüft als Beschwerdeinstanz die Angemessenheit und Rechtmässigkeit eines Entscheides. Anschliessend kann der Beschwerdeentscheid im Sinne der Rechtsweggarantie noch beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Es steht ausserhalb der Verwaltung und kontrolliert grundsätzlich die Rechtmässigkeit des Entscheides.
Im Kanton Zug werden Organisation und Verfahren hauptsächlich durch das Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (VRG) vom 1. April 1976 geregelt. Für die kantonale Schätzungskommission sind die Bestimmungen von § 61 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 26. November 1998 massgebend.
Unsere Themen
Zur Verwaltungsrechtspflege gehören Services, die über die folgenden Themenfelder zugänglich sind.
- Einleitung eines Verwaltungsgerichtsverfahrens
- Prozessieren vor dem Verwaltungsgericht
- Nach Urteilsfällung durch das Verwaltungsgericht
- Unentgeltliche Rechtspflege im Verwaltungsgerichtsverfahren
- Entscheide des Verwaltungsgerichts
- Anwältin/Anwalt finden
- Besuch einer öffentlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht
- Amtliche Schätzung von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken
- Amtliche Schätzung von landwirtschaftlichen Grundstücken
- Bewertungen bei materiellen oder formellen Enteignungen
- Mehrwertabgabe
Kontakt
Verwaltungsgericht
6301 Zug
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geschlossen
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