Soziale Sicherheit
Hier finden Sie Informationen zur sozialen Sicherheit im Kanton Zug. Erklärt werden die wichtigsten Sozialversicherungen, etwa bei Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Unfall. Auch Leistungen für Familien und Unterstützung in Notlagen (Sozialhilfe) werden beschrieben.

Sozialversicherungssystem
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz sind durch Sozialversicherungen vor verschiedenen Risiken geschützt. Diese Versicherungen helfen zum Beispiel, wenn jemand seine Arbeit verliert oder krank wird. Sie unterstützen auch Familien und ältere Menschen.
Links:
Informationsstelle AHV/IV / Mehr Informationen zu Sozialversicherungen
Altersvorsorge
Die Altersvorsorge stellt sicher, dass Pensionierte genügend Geld zum Leben haben.
Das Schweizer Vorsorgesystem hat drei Säulen:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
- Freiwillige Altersvorsorge (3. Säule)
Invalidität
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen über längere Zeit gar nicht oder nur teilweise arbeiten können, haben unter Umständen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Invalidenversicherung (IV).
Die IV zahlt aber nicht nur Geld aus: Sie unterstützt die Versicherten vor allem dabei, (wieder) ins Berufsleben einzusteigen und eine passende Arbeit zu finden.
Links:
Arbeitslosigkeit
Alle Angestellten sind gegen Arbeitslosigkeit versichert. Wer arbeitslos wird, erhält in der Regel während einer bestimmten Zeit finanzielle Unterstützung.
Arbeitslose müssen sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Dieses unterstützt bei der Stellensuche.
Links:
Kanton Zug / Erste Schritte bei Arbeitslosigkeit
Broschüre "Arbeitslosigkeit - Ein Leitfaden für Versicherte"
Krankheit und Unfall
Wer in der Schweiz wohnt, muss eine Kranken- und eine Unfallversicherung haben. Diese privaten Versicherungen übernehmen die Kosten bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft. Beide Versicherungen müssen innerhalb von drei Monaten nach der Einreise abgeschlossen werden.
Links:
Broschüre "Die obligatorische Krankenversicherung (Ratgeber)"
Mutterschaft und Familie
Familien werden in der Schweiz durch Familienzulagen finanziell unterstützt. Es gibt Kinder- und Ausbildungszulagen.
Berufstätige Frauen haben bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen.
Im Kanton Zug gibt es zudem Mutterschaftsbeiträge für Mütter in knappen finanziellen Verhältnissen.
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe unterstützt Menschen, die zu wenig Geld zum Leben haben und keine oder nur ungenügende Leistungen aus den Sozialversicherungen erhalten. Das Ziel ist es, dass Betroffene möglichst bald wieder selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Es handelt sich dabei nicht um eine Versicherung, sondern um eine staatliche Unterstützung.
Kontakt
«Neu in Zug» ist ein Service des Kantonalen Sozialamts. Haben Sie Fragen, Hinweise oder fehlt eine Information? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen an integration@zg.ch.