Arbeit
Hier erfahren Sie, wie Sie im Kanton Zug arbeiten können und was dabei wichtig ist: Zugang zum Arbeitsmarkt, Stellensuche, Bewerbung, Rechte und Pflichten. Auch Informationen zu Arbeitslosigkeit, Anerkennung von Diplomen und Weiterbildungsmöglichkeiten sind enthalten.

Zugang Arbeitsmarkt
Ob jemand in der Schweiz arbeiten oder ein Unternehmen gründen darf, hängt von der Staatsangehörigkeit und vom Grund des Aufenthalts ab. In jedem Fall müssen Arbeitnehmende bei den Sozialversicherungen angemeldet sein und Steuern bezahlen.
Arbeit finden
Im Vergleich zu anderen Ländern ist die Arbeitslosigkeit in der Schweiz tief. Trotzdem sind die Anforderungen an Arbeitssuchende hoch. Zeugnisse und Diplome haben eine grosse Bedeutung. Deutschkenntnisse sind für fast alle Stellen eine wichtige Voraussetzung.
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Rechte und Pflichten
Arbeitnehmende und Arbeitgebende haben verschiedene Rechte und Pflichten. Gesetzlich geregelt sind zum Beispiel die maximale Arbeitszeit, der Anspruch auf Ferien sowie der Versicherungsschutz.
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Arbeitslosigkeit
Alle Angestellten sind gegen Arbeitslosigkeit versichert. Wer arbeitslos wird, erhält in der Regel während einer bestimmten Zeit finanzielle Unterstützung.
Arbeitslose müssen sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Dieses unterstützt bei der Stellensuche.
Links:
Broschüre "Arbeitslosigkeit - Ein Leitfaden für Versicherte"
Diplomanerkennung
Ausländische Diplome und Abschlüsse sind in der Schweiz nicht immer gültig. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie jedoch anerkannt werden. Für einige Berufe ist dies zwingend erforderlich.
Links:
Video «Diplomanerkennung»
Video «Weg zur Berufsbildung»
Kontakt
«Neu in Zug» ist ein Service des Kantonalen Sozialamts. Haben Sie Fragen, Hinweise oder fehlt eine Information? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen an integration@zg.ch.