Geld und Steuern
In der Schweiz gibt es viele Regeln rund um Geld, Zahlungen und Steuern. Hier erfahren Sie, wie Sie ein Konto eröffnen, Rechnungen bezahlen oder was bei Steuern wichtig ist. Auch bei Schulden oder kleinem Budget gibt es Unterstützung und hilfreiche Angebote.

Konto und Zahlungsverkehr
Wer Geld verdient oder Rechnungen bezahlen muss, benötigt ein Bank- oder Postkonto. Für Einkäufe sind Debit- und Kreditkarten weit verbreitet.
In der Schweiz besitzt fast jede Einwohnerin und jeder Einwohner mindestens ein Konto. Angestellten wird der Lohn in der Regel ausschliesslich auf das Konto überwiesen. Zahlreiche Banken und die Post bieten Konten für Privatpersonen an.
Die Eröffnung eines Kontos ist in der Regel kostenlos, jedoch können später verschiedene Gebühren anfallen. Da Gebühren, Zinsen und Leistungen je nach Anbieter unterschiedlich sind, lohnt sich ein Vergleich.
Für die Eröffnung eines Kontos ist in jedem Fall ein gültiger Pass oder ein anderer amtlicher Identitätsnachweis erforderlich.
Wer ein Konto bei einer Bank eröffnet, erhält in der Regel eine Debitkarte (z. B. Debit Mastercard oder Visa Debit). Mit dieser Karte kann man Bargeld an Bankomaten beziehen und in vielen Geschäften bezahlen. Debitkarten können meist auch im Ausland verwendet werden. Je nach Bank können dabei Gebühren anfallen.
Kreditkarten können bei verschiedenen Anbietern beantragt werden. Leistungen und Gebühren unterscheiden sich stark, deshalb lohnt sich ein Vergleich. Mit Kreditkarten kann man ebenfalls in Geschäften oder online bezahlen. Bargeldbezüge mit Kreditkarten sind jedoch teuer, weil dabei oft hohe Gebühren und Zinsen anfallen.
In der Schweiz ist auch die App TWINT sehr verbreitet. Mit TWINT kann man mit dem Smartphone bezahlen, Geld an andere Personen senden oder in Online-Shops bezahlen. Viele Geschäfte, Restaurants und Parkautomaten akzeptieren TWINT. Um TWINT zu nutzen, laden Sie die App herunter und verbinden sie mit Ihrem Schweizer Bankkonto oder verwenden die TWINT-Prepaid-App.
In vielen Geschäften kann man heute auch kontaktlos bezahlen. Dafür hält man die Karte, das Smartphone oder die Smartwatch kurz an das Bezahlterminal. Mobile Bezahldienste wie Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder TWINT werden in der Schweiz häufig genutzt.
Rechnungen werden in der Schweiz oft als QR-Rechnung per Post oder E-Mail verschickt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Rechnung zu bezahlen:
- E-Banking: Viele Menschen bezahlen Rechnungen im E-Banking ihrer Bank. Den QR-Code kann man mit dem Smartphone oder Computer scannen.
- E-Bill: Viele Rechnungen können auch direkt im E-Banking empfangen und bezahlt werden. Dieses System heisst E-Bill.
- Am Schalter: Rechnungen können auch bei der Post oder bei einer Bank bezahlt werden. Dafür werden jedoch meist Gebühren verlangt.
Weitere Informationen geben die Bank oder die Post.
Zahlungsmöglichkeiten für wiederkehrende Rechnungen:
- Automatische Abbuchung (z. B. Lastschriftverfahren): Diese Lösung eignet sich für wiederkehrende Rechnungen, zum Beispiel für Telefon oder Krankenkasse. Der Betrag wird automatisch vom Konto abgebucht.
- Dauerauftrag: Wenn der Betrag immer gleich ist (zum Beispiel Miete), kann man bei der Bank oder Post einen Dauerauftrag einrichten.
Rechnungen enthalten immer eine Zahlungsfrist. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann das Folgen haben, zum Beispiel eine Betreibung (gerichtliches Inkassoverfahren).
Steuern
Die Steuerbelastung in der Schweiz hängt vom Wohnort ab. Die wichtigsten Steuern für Privatpersonen sind die Einkommenssteuer, die Vermögenssteuer und die Mehrwertsteuer.
Links:
In der Schweiz erheben Bund, Kantone, Gemeinden und die Landeskirchen Steuern. Man unterscheidet zwischen direkten und indirekten Steuern.
Die wichtigsten direkten Steuern sind die Einkommens- und Vermögenssteuern. Diese müssen direkt von den steuerpflichtigen Personen bezahlt werden.
Zu den indirekten Steuern gehören unter anderem die Mehrwertsteuer, die Tabaksteuer oder die Mineralölsteuer. Diese Steuern sind im Preis der Waren und Dienstleistungen bereits enthalten.
Da die Kantone und Gemeinden für viele Steuern zuständig sind, gibt es grosse Unterschiede in der Höhe der direkten Steuern zwischen den Wohnorten.
Links:
Neu zugezogenen ausländischen Personen wird die Einkommenssteuer direkt vom Lohn abgezogen. Dies nennt man Quellensteuer. Die Anmeldung übernimmt bei Angestellten in der Regel der Arbeitgeber.
Die Höhe der Steuer hängt vom Einkommen, vom Familienstand (ledig, verheiratet, geschieden) und von der Anzahl Kinder ab. Änderungen in diesen Bereichen müssen sofort gemeldet werden.
Von der Quellensteuer können verschiedene Abzüge gemacht werden, zum Beispiel für Einzahlungen in die 3. Säule, Schuldzinsen oder hohe Krankheitskosten.
Wer Vermögen besitzt, muss dieses deklarieren und die Steuern dafür separat bezahlen.
Weitere Informationen zur Quellensteuer gibt die kantonale Steuerverwaltung. Für Fragen zur Versteuerung von Vermögen hilft das Steueramt der Wohngemeinde weiter.
Links:
Folgende Personen werden ordentlich besteuert:
- Schweizer Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger
- Personen mit Niederlassungsbewilligung C
- Personen, die eine Ehepartnerin oder einen Ehepartner mit Niederlassungsbewilligung C oder einem Schweizer Pass haben
Sie müssen eine Steuererklärung ausfüllen und die Steuern gemäss Rechnung bezahlen. Ihnen wird die Steuer nicht direkt vom Lohn abgezogen.
Das Ausfüllen der Steuererklärung kann anspruchsvoll sein. Es empfiehlt sich daher, bei Bedarf Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Für die ordentliche Besteuerung ist das Steueramt der Wohngemeinde zuständig.
Die Fachstelle Migration Zug (FMZ) bietet gegen Entgelt Unterstützung beim Ausfüllen einfacher Steuererklärungen an.
Links:
Seit Februar 2021 können natürliche und juristische Personen, die im Kanton Zug steuerpflichtig sind, ihre Steuern in den Kryptowährungen Bitcoin (BTC) und Etherum (ETH) bezahlen.
Schulden
Wer Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen. Bei finanziellen Problemen bieten Schuldenberatungsstellen fachliche Unterstützung.
Wird eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, folgt in der Regel zuerst eine Mahnung – oft eine erste und später eine zweite. Gläubiger können jedoch auch direkt eine Betreibung einleiten.
In diesem Fall erhält die Schuldnerin oder der Schuldner einen Zahlungsbefehl vom zuständigen Betreibungsamt. Dabei fallen Gebühren an.
Wer der Meinung ist, dass die Betreibung nicht rechtmässig ist, kann beim Betreibungsamt Rechtsvorschlag erheben.
Wichtig: Eine Betreibung kann zur Pfändung des Lohnes oder von Wertgegenständen führen. Sobald ein Zahlungsbefehl zugestellt wird, erscheint die Betreibung im Betreibungsregister. Der Eintrag bleibt in der Regel fünf Jahre sichtbar, auch wenn die Schuld später bezahlt wird.
Solche Einträge können zum Beispiel bei der Wohnungssuche Probleme bereiten.
Links:
Wer finanzielle Sorgen oder Schulden hat, kann sich an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Dort erhalten Betroffene fachkundige Unterstützung. Die Beraterinnen und Berater analysieren gemeinsam mit den Ratsuchenden die Situation und suchen nach passenden Lösungen.
Die Organisation Caritas bietet eine anonyme telefonische Beratung an:
«SOS-Schulden» Beratungs-Hotline, Telefon 0800 708 708 (kostenlos).
Bei Bedarf erfolgt eine Weitervermittlung an andere Fachstellen.
Eine kostenlose und vertrauliche Beratung bietet auch die Triangel Beratung.
Links:
Leben mit wenig Geld
Das Leben in der Schweiz ist relativ teuer. Es kann sich deshalb lohnen, bestimmte Artikel gebraucht zu kaufen oder günstige Angebote zu nutzen. Menschen mit geringem Einkommen finden verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten.
Links:
In der Schweiz gibt es viele Brockenhäuser (Brockis). Dort kann man gebrauchte Dinge sehr günstig kaufen.
Auch an Flohmärkten, Kleiderbörsen oder Skibörsen verkaufen Privatpersonen gebrauchte Gegenstände.
Viele Menschen kaufen und verkaufen gebrauchte Dinge auch online. Manchmal werden Sachen sogar gratis abgegeben. In der Schweiz sind zum Beispiel tutti.ch, ricardo.ch und Facebook Marketplace beliebt.
Beim Kauf auf Onlineplattformen sollte man vorsichtig sein, weil es manchmal Betrugsversuche gibt.
Links:
Brockisearch.ch / Verzeichnis für Brockenhäuser im Kanton Zug
Kindex / Verzeichnis für Börsen und Brockenstuben mit Kinderartikeln im Kanton Zug
Menschen mit wenig Geld können mit der "KulturLegi" von Caritas Zentralschweiz Vergünstigungen für Sport-, Kultur- und Bildungsveranstaltungen erhalten.
Die KulturLegi kann bei der Caritas beantragt werden. Die Caritas informiert darüber und prüft, ob Anspruch auf die KulturLegi besteht.
Links:
Menschen mit geringem Einkommen können in den Caritas-Märkten Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs zu sehr günstigen Preisen einkaufen.
Dazu wird eine spezielle Karte benötigt, die bei der Caritas beantragt werden muss. Die Caritas informiert darüber und prüft, ob Anspruch auf die Karte besteht.
In der Region Zug befindet sich ein Caritas-Markt in Baar.
Links:
Wer zu wenig Geld zum Leben hat, hat möglicherweise Anspruch auf staatliche Unterstützung. Dazu gehören zum Beispiel:
- Vergünstigungen auf Krankenkassenprämien (Prämienverbilligung)
- Mutterschaftsbeiträge
- Stipendien für eine Ausbildung
In bestimmten Lebenslagen erhalten Betroffene auch Unterstützung durch die Sozialversicherungen oder durch die Sozialhilfe.
Links:
Kontakt
«Neu in Zug» ist ein Service des Kantonalen Sozialamts. Haben Sie Fragen, Hinweise oder fehlt eine Information? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen an integration@zg.ch.
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